Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023

28.02.23

Zum 1. Januar 2023 trat die Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR 2023) in Kraft.

Anders als der Name suggeriert, werden über die Förderrichtline auch Maßnahmen der Klimaanpassung gefördert. Ziel der Förderung strategischer und investiver Vorhaben ist es, bisher nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes außerhalb des Bereichs Energie abzudecken und individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu ermitteln, anzustoßen und umzusetzen. Strategische und investive Vorhaben können gefördert werden.

Gefördert werden können beispielsweise die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, die Teilnahme an   Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse), die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote, weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben, die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden, sowie weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.

Für dieses Programm antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Kommunalunternehmen, sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (letztere nur dann, wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden).

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Umweltpakts Bayern.