Auf zwei Briefe hin an Ministerpräsident Dr. Markus Söder zum verlässlichen Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, haben wir sowohl von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber als auch Umweltminister Thorsten Glauber Antwortschreiben erhalten. Zugleich wurde im Bundesrat am 27. März 2020 die novellierte Düngeverordnung (DüV) beschlossen. Sie erfüllt die über zwei Jahrzehnte ausstehende Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie, womit Strafzahlungen an die EU vermieden werden. Zunächst für Oktober 2020 umzusetzen, ist in Anbetracht von Corona nun der 1. Januar 2021 die mit Brüssel abgestimmte Frist. Bis Ende des Jahres hat nun die neuen Gebietsausweisung auf Basis einer bundesweiten, noch zu erlassenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu erfolgen. Zugleich treten verschärfte Maßnahmen in den daraus resultierenden roten Gebieten in Kraft (§ 13 a DüV). Dieser Kompromiss kam auf Drängen der Länder, u.a. Bayerns zustande, wobei der Freistaat dennoch im Bundesrat gegen die novellierte DüV stimmte.
Während Staatsministerin Kanibers Brief sich vorwiegend auf die Beschlussfassung im Bundesrat bezieht, lobt Staatsminister Glauber ausdrücklich die gute Arbeit der kommunalen Unternehmen, deren Verdienst es ist, dass “sauberes Grundwasser von vielen als Selbstverständlichkeit angesehen wird.” Für die deutliche Unterstützung zum Wasserschutz bedankt er sich bei uns.
Frau Kaniber lädt die VKU Landesgruppe Bayern ein, dem bayerischen Wasserpakt beizutreten. Diesen Vorschlag prüfen wir aktuell mit unserem Vorstand. Dabei erachten wir eine Neubelebung des Wasserpakts mit einer stärkeren Vertretung der (Trink-)Wasserwirtschaft als Voraussetzung für eine ausgewogene Diskussion sowie zukunftsfähige Ergebnisse. Eckpunkte für eine gemeinsames Verständnis zum Wasserschutz werden wir vorschlagen. Eine so geartete Neuauflage könnte die neue Düngeverordnung flankieren.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass es nun gilt, die DüV auch in Bayern umzusetzen. Es darf keine weitere Fristverschiebung geben. Die gewonnene Zeit müssen Bund und Freistaat nutzen, um konsequent die erforderlichen Schritte zu gehen, damit die entsprechende Länderverordnung zu §13a zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Dabei bieten wir uns als Gesprächspartner an, damit Ihr Know-how als bayerische Wasserversorger einbezogen wird in die Festlegung sinnvoller länderspezifischer Maßnahmen für die nitratbelasteten Gebiete in Bayern.