Schlagen Sie noch bis 30. Juni Stützmessstellen vor

17.05.21

Die Ausweisung roter und grüner Gebiete zum Maß der Nitratbelastung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Düngeverordnung und zentral für die Bemühungen, die Nitratbelastung zu reduzieren. Die Grenzen der roten und grünen Gebiete werden stark davon beeinflusst, welche Messstellen und Messwerte bei der Ausweisung beachtet werden. Je mehr verwertbare Daten zur Verfügung stehen, desto genauer können die Karten der roten und grünen Gebiete werden, laut StMUV ein wichtiger Aspekt für rechtssichere Ausweisungen.

Diese Gebietskulisse wird 2022 zum nächsten Mal überarbeitet. Bis dahin wird zwar der Ausbau des staatlichen Messnetzes verfolgt, kann voraussichtlich nicht umfänglich erfolgen. Das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) möchte insofern die Anzahl der bei der Gebietsausweisung verwendeten Stützmessstellen erhöhen. Es gibt Ihnen darum die Möglichkeit, Messstellen vorzuschlagen, die bei der nächsten Gebietsausweisung als Stützmessstellen verwendet werden sollten. Wir unterstützen diesen Prozess, damit neben inzwischen tausenden aus dem landwirtschaftlichen Bereich gemeldeten Stützmessstellen weitere Messstellen zu einer realistisch(er)en Gebietskulisse und einer besseren Umsetzung der Düngeverordnung beitragen.

Bitte melden Sie geeignete Objekte bis zum 30.06.2021 an Ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt. Welche Kriterien Stützmessstellen erfüllen müssen, können Sie dem Schreiben „Meldung Stützmessstellen“ des StMUV entnehmen. Für die Meldung können Sie den Meldebogen „Brunnen“ und den Meldebogen „Quellen“ verwenden. (Bitte beachten Sie, dass Sie im VKU-Mitgliederbereich angemeldet sein müssen, um die verlinkten Dokumente herunterzuladen.) Objekte, die Sie bereits jährlich im Rahmen der Eigenüberwachung an das WWA melden, müssen nicht erneut gemeldet werden. Die Eignung dieser Objekte wird ihr zuständiges WWA selbstständig prüfen. Bis zum 31.10.2021 wird Ihnen mitgeteilt werden, ob Ihre Messstellen bei der nächsten Gebietsausweisung berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass das StMUV in Zukunft mehr Daten zu Messstellen und Wasserqualität online veröffentlichen möchte. Wird eine Messstelle als Stützmessstelle genutzt, sollen zukünftig folgende Informationen online verfügbar sein: Objektkennzahl, Messstellenart, ungenaue Lageangabe, der erfasste Grundwasserleiter und die gemessene Nitratkonzentration. Wir sehen diese und weitere Veröffentlichungspläne über die Wasserwirtschaftsverbände hinweg kritisch und befinden uns zu diesem Thema weiter im Austausch mit dem StMUV. Sie haben bei der Meldung möglicher Stützmessstellen die Möglichkeit, der Datenweitergabe nicht zuzustimmen. Verzichten Sie dafür auf das zweite Häkchen bei der Zustimmungserklärung am Ende des Meldebogens.