Novellierung der Eigenüberwachungsverordnung

06.07.20

Derzeit wird die Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) novelliert. Die EÜV stammt im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1995, weswegen eine Anpassung erforderlich ist, um unter anderem Regeln der Technik, rechtliche Bezüge und die Sicherstellung einer ausreichenden Datengrundlage für Berichtspflichten zu aktualisieren.

Im Mai hatten wir die Gelegenheit den Neufassungsentwurf vor dem offiziellen Novellierungsverfahren zu bewerten und haben Sie dabei um Ihre Mitarbeit gebeten. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Anmerkungen, die wir an das Umweltministerium übermittelt haben. Gerne stellen wir Ihnen das Papier mit Ihren zusammengefassten Aspekte zur Verfügung.

In den nächsten Monaten wird das StMUV eine überarbeitete Fassung der EÜV präsentieren, zu dem wir dann in der offiziellen Verbändeanhörung ausführlich Stellung nehmen können. Wir werden Sie dazu wieder einbinden und planen einen Mitglieder-Austausch im Onlineformat aufzusetzen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dörnbrack (Tel. 089 23615090; Doernbrack(at)vku(dot)de).