Städte größer 100.000 EW sollen Zuständigkeit für Luftreinhaltepläne erhalten

06.07.20

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz plant Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) sowie des Bayerischen Abfallgesetzes (BayAbfG):

Das BayImSchG soll dahingehend geändert werden, dass die Zuständigkeit für die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen künftig von den Regierungen auf große kreisfreie Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern übergehen soll. Begründet wird dies mit der hohen fachlichen Kompetenz aufgrund der Sachnähe sowie der Ortskunde im Plangebiet.

Die Änderung des BayAbfG sieht vor, dass zukünftig der bayerische Wirtschaftsplan nach Aufstellung durch die Staatsregierung nicht mehr der Zustimmung des Bayerischen Landtags bedarf. Das Ministerium begründet diese Änderung damit, dass in Bayern eine langfristige Entsorgungssicherheit auf hohem Umweltniveau gewährleistet ist und somit Regelfortschreibungen der Fachplanung lediglich des Erlasses des zuständigen Ressorts bedürfen.

Wir haben zur neuen Zuständigkeit der großen Städte auf die Bedeutung der Stadt-Land-Beziehungen hingewiesen, mit Bezug auf die vom vdv für den ÖPNV mit Pendlerströmen angemahnte Berücksichtigung, wie auch bei übergreifender Energieinfrastruktur.

Seitens der Kollegen der Abfallwirtschaft wird der Verzicht auf die Zustimmung des Landtags zum bayerischen Abfallwirtschaftsplan unkritisch gesehen.