Die von der Staatsregierung im September 2020 geschaffene Expertenkommission „Wasserversorgung“ hat am 20. Oktober 2021 ihren Bericht veröffentlicht. Die rein akademisch besetzte Kommission analysiert darin Herausforderungen für Wasserhaushalt, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und formulieren Handlungsempfehlungen für die Politik.
Zentrale Empfehlungen betreffen den Schutz des Wasserhaushalts, die Struktur der Wasserversorgung, den Aufbau klimaresilienter Siedlungen und die Ressourcenausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung:
Der Wasserhaushalt soll durch die konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geschützt werden. Die Speicherfähigkeit der Böden soll verbessert werden. Änderungen in der Landwirtschaft z.B. bei Bewässerung und Entwässerungssystemen sollen zum Schutz des Wasserhaushalts beitragen. Die ortsnahe Wasserversorgung soll durch „leistungsfähigere kommunale Wasserversorgungsverbände und die Schaffung überregionaler Versorgungsstrukturen“ gestärkt werden.Die Fernwasserversorgung soll optimiert und ausgebaut werden. Wasserschutzgebiete und Anlagen der Wasserversorgung sollen schneller genehmigt werden.Des Weiteren soll die Ressourcenausstattung in der Wasserwirtschaftsverwaltung verbessert werden. Mehr Personal in der Verwaltung und Maßnahmen gegen Fachkräftemangel sollen dafür sorgen, dass Maßnahmen rasch umgesetzt werden können. Finanzielle Mittel sollen aus Förderprogrammen, der Abwasserabgabe und dem vorgeschlagenen Wasser-Cent kommen. Welche Mittel für die Umsetzung der Empfehlungen nötig wären, wird von der Expertenkommission nicht genau beziffert. Allein für Ausbau und Anpassung der technischen Infrastruktur wird mit einem sehr hohen Finanzierungsaufwand gerechnet.
Die Vorschläge der Expertenkommission sind nicht bindend, aber die Arbeit der Expertenkommission ist Teil der bayerischen Wasserstrategie 2050 und hat die politische Agenda der nächsten Monate bereits beeinflusst. So wurde der vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 21. Juli 20221 angekündigte Wasser-Cent von der Expertenkommission empfohlen. Würde die Staatsregierung weiter der Problemanalyse und den Empfehlungen der Kommission folgen, müsste sie z.B. bei Klimaanpassung und Grundwasserschutz aktiv werden und für eine angemessene Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen sorgen. Noch ist offen, in welchen Bereichen die Staatsregierung dem Bericht und seinen Empfehlungen Beachtung schenken wird. Die Landesgeschäftsstelle bringt sich in diesen Prozess kontinuierlich ein und begleitet die konkrete Ausgestaltung einzelner Maßnahmen aktiv politisch.