Finanzielle Förderung von Klimaschutzprojekten durch die Kommunalrichtlinie

04.10.21

In den Kommunen gibt es große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie) unterstützt das BMU Maßnahmen zum Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Auch kommunale Unternehmen können Zuwendungen beantragen. Mehrere VKU-Mitglieder haben diese Fördermöglichkeit in der Vergangenheit bereits genutzt. Zum Jahreswechsel tritt eine überarbeitete Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Aus diesen Gründen möchten wir Ihnen die neue Kommunalrichtlinie im Folgenden etwas genauer vorstellen.

Durch die Kommunalrichtline werden strategische und investive Maßnahmen gefördert. Zu den strategischen Maßnahmen zählen unter anderem die Nutzung von Beratungsdienstleistungen und die Ausarbeitung von Klimaschutzkonzepten sowie das Erstellen von Potentialstudien, das Einführen und Erweiterung von Systemen im Energie- oder Umweltmanagement oder der Aufbau kommunaler Netzwerke in den Bereichen Energie- oder Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität. Neben diesen strategischen Maßnahmen werden auch investive Maßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in den Bereichen Außen- und Straßenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen, klimafreundliche Abfallwirtschaft, Abwasserbewirtschaftung, Trinkwasserversorgung und klimafreundliche Mobilität. In jedem dieser Bereiche gibt es eine große Auswahl förderfähiger Einzelmaßnahmen.

Zuwendungsvoraussetzung ist u. a., dass die zu fördernde Maßnahme hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung über die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen hinausgeht. Antragsberechtigt sind Kommunen und Betriebe mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände, Kontraktoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag von Kommunen umsetzen, und zudem gemeinnützige Vereine. Für einzelne Fördermaßnahmen gibt es weitere Zuwendungsvoraussetzungen.

Anträge können ab 1. Januar 2022 bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH gestellt und über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Unsere Berliner Kollegen haben weitere Informationen zur überarbeiteten Kommunalrichtlinie online für Sie zusammengestellt. Die ab 1. Januar 2022 gültige Förderrichtlinie finden Sie hier. Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des BMU berät allgemein zur Kommunalrichtlinie und organisiert derzeit regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Inhalten der Richtlinie und zur Antragstellung.