Nach den aktuellen Diskussionen rund um das Thema GEG und die kommunale Wärmeplanung gibt es mit der Kommunalrichtlinie ein hierzu passendes Förderprogramm für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Kommunale Unternehmen, wie z. B. Stadtwerke, gelten bei der Kommunalrichtlinie zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen zwar als wichtige, zu beteiligende Akteure mit hohem Expertenwissen. Allerdings verfügen sie laut Ausschreibungstext nicht über die gleichen räumlichen und planerischen Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse wie Kommunen und sind daher nicht als Antragssteller vorgesehen. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen gefördert. Hierzu zählen Ausgaben für die Planerstellung, die Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Finanzschwache Kommunen mit einer Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen aus Ihren Kommunen zu Erfahrungswerten mit dieser Förderung an Moritz Maluska.