Aus den Ministerien: Stand zu RZWas 2021, Landesdüngeverordnung und überarbeitete Eigenüberwachungsverordnung

05.11.20

Kurz vor Jahresende stehen noch einmal einige wichtige Anhörungen zu verschiedenen Richtlinien und Verordnungen mit Wasserbezug an:

1. Der Entwurf der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2021 (RZWas 2021) liegt vor und soll noch dieses Jahr verabschiedet werden. Wir hatten Sie dazu am 5. November mit allen Details per E-Mail informiert. Gerne können Sie uns Ihre Änderungswünsche zum Entwurf der RZWas 2021 noch bis zum 16. November 2020 zukommen lassen. Wir übergeben diese dann in gebündelter Form an das Umweltministerium.

2. Voraussichtlich in den Wochen vom 16. und 23. November findet die Anhörung zur Bayerischen Ausführungsverordnung der Düngeverordnung (AV DüV) statt, wenn der Entwurf bis dahin von der Staatskanzlei freigegeben wurde. Die Grundlage der AV DüV ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) des Bundes, die kürzlich verabschiedet wurde. Diese gibt ein einheitliches Verfahren zu den Gebietsausweisungen vor, womit grundsätzlich wenig Spielraum für die Länder besteht. Dennoch sind die Voraussetzungen durch Ausweisung der Grundwasserkörper und Situationen vor Ort unterschiedlich. Es können zudem nach der Binnendifferenzierung auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Aufgrund der Vorgaben der Düngeverordnung muss die Verabschiedung der Novelle der Landesdüngeverordnung mit neuer Gebietskulisse bis Ende 2020 erfolgen.

Uns liegen bereits vorläufige Karten der neuen Gebietskulissen für Nitrat und Phosphor vor. Gerne stellen wir Ihnen diese Karten vertraulich zur Verfügung, damit Sie rechtzeitig über Messstellen Bescheid wissen, die möglicherweise falsch ausgewiesen wurden. Als VKU werden wir den Fokus unserer Stellungnahme auf den Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten legen und uns dafür einsetzen, dass hier alle nitratbelasteten Messstellen berücksichtigt werden. Sie dürfen nicht vorab aussortiert oder durch Modellierungen aus einer Gebietskulisse herausgerechnet werden. Für sie müssen genauso die zusätzlichen Maßnahmen für rote Gebiete aus § 13a DüV gelten. Über konkrete Hinweise und Anmerkungen, z.B. zu falsch ausgewiesenen Gebieten, wären wir Ihnen daher sehr dankbar.

3. Auch ein Entwurf der überarbeiteten Eigenüberwachungsverordnung soll in Kürze zur Stellungnahme vorliegen. Wir werden Sie entsprechend informieren.

Bei Anmerkungen oder Fragen zu diesen Themen, wenden Sie sich bitte an Anne-Sophie Dörnbrack (doernbrack@vku.de).