Als Verteilnetzbetreiber (VNB) sind Sie die direkten Ansprechpartner der EEG- und KWK- Anlagenbetreiber und zahlen die Vergütungen aus. Dazu sind die VNB ab 1. Februar 2021 nur bei erfolgter Anmeldung der Anlagen befugt. Teilweise äußerten Sie dahingehend Bedenken, die politische Vorgabe vertreten zu müssen, wenn zum 31. Januar 2021 die verpflichtende Meldung zum Marktstammdatenregister für EEG-Anlagen vorliegen muss. Dies ist die Grundlage für die weitere EEG-Vergütung. Zudem entstünde bei Nicht-Registrierung für die Verteilnetzbetreiber enormer zusätzlicher administrativer Aufwand. Die Aufgaben der Netzbetreiber zur Prüfung sind auf der Seite des Registers ebenfalls dargestellt. Nur eingetragene Anlagen können die EEG- oder KWK-Vergütung erhalten.
Nach einem Gespräch im Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) Ende Oktober, in dem der VKU die Problematik der Registrierung von EEG und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister angesprochen und hierzu näher informiert hatte, gab das StMWi am 10. November diese Pressemitteilung heraus. Hierdurch wird Ihre Arbeit als Verteilnetzbetreiber flankiert.
Die Landesgeschäftsstelle hat zu dieser Thematik auch die Bundesebene um Unterstützung gebeten, um das Bewusstsein für die notwendige Registrierung der Anlagen im Markstammdatenregister zu schärfen.
Je nach Situation in Ihrem Netzgebiet, gehen Sie als Verteilnetzbetreiber gegebenenfalls nochmalig auf die entsprechenden Anlagenbetreiber zu.