Auch wenn die letzten Monate stark durch die Energiethemen geprägt waren, ruhten die Wasser- und Abwasserthemen nicht. Ganz im Gegenteil fand eine Vielzahl von Gesprächen und Verbändeanhörungen statt, über die wir Sie hier gerne gebündelt informieren:
Überarbeitete Merkblätter zu Tiefengrundwasser und Wasserschutzgebieten
Die Überarbeitung des LfU-Merkblatts 1.4/6 „Tiefengrundwasser – Vorkommen, Schutz und Bewirtschaftung langsam regenerierender Grundwassersysteme“ - führte in den letzten Monaten zu hitzigen Diskussionen und viel Unverständnis bei einigen Wasserversorgern. Im Zuge der offiziellen Verbändeanhörung zum aktuellen Entwurf des Merkblatts beteiligte sich die VKU LG Bayern mit einer Stellungnahme, die neben zahlreichen schriftlichen Rückmeldungen von Mitgliedern auch auf einem digitalen Mitgliederaustausch und mehreren Gesprächen im Rahmen von „Virtuell vor Ort“ basierte.
Unter anderem sollte die Definition zum Tiefengrundwasser klar gefasst und nicht ausgeweitet werden. Zudem sollten wasserrechtliche Zulassungen ausreichend lange genehmigt werden, um die Wirtschaftlichkeit und Mindestabschreibungszeiträume in der Wasserversorgung zu beachten. Die VKU LG Bayern hält daher eine weitere Überarbeitung des Merkblatts für dringend erforderlich, um es verständlich und in der Praxis umsetzbar zu gestalten. Mitte November hatte des StMUV zu einem Runden Tisch Tiefengrundwasser eingeladen, an dem Verbände und Wasserversorger nochmals ihre Anliegen vortragen und diskutieren konnten. Im Ergebnis soll das Merkblatt und offene Formulierungen nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Grundsätzlich stehen StMUV und LfU jedoch weiterhin hinter dem Merkblattentwurf und verweisen darauf, dass es nur die Randbedingungen für einzelfallbezogene Beurteilungen vor Ort geben soll und keine pauschalen Aussagen treffen möchte.
Unsere schriftliche Stellungnahme zum Merkblatt Tiefengrundwasser finden Sie auf der Webseite des VKU.
Derzeit wird auch das LfU-Merkblatt 1.2/7 „Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung aus Brunnen und Quellen” überarbeitet. Bisher wurden die Verbände nicht in die Überarbeitung einbezogen und es liegt noch kein offizieller Entwurf vor. Dennoch wird wohl in einigen Fällen Wasserversorgern schon jetzt signalisiert, dass von Amts wegen ab Veröffentlichung des überarbeiteten Merkblattes die bereits eingereichten Verfahrensunterlagen den dann geltenden Anforderungen entsprechen müssen. Die VKU LG Bayern steht mit dem Umweltministerium hierzu im Gespräch. Wir setzen uns dafür ein, dass für laufende Anträge zum Antragszeitpunkt vorliegende Merkblätter, Leitlinien, etc. Grundlage bleiben und für ggf. sehr kurzfristig angehobene Standards angemessene Übergangsfristen gewährt werden. Entscheidend bleibt, dass die Bearbeitungsdauer von Verfahren massiv verkürzt wird, so dass solche Fragen erst gar nicht aufkommen können.
Neues aus dem Landwirtschaftsministerium: Finalisierung Bayerischer Wasserpakt und Änderungsverordnung AVDüV inkl. neuer Gebietskulissen
Nachdem der erste Bayerische Wasserpakt Ende 2021 auslief, hat das StMELF im letzten Jahr daran gearbeitet, ihn erneut aufzulegen. Die VKU LG Bayern wurde von Staatsministerin Kaniber eingeladen, sich an dieser Neufassung zu beteiligen. Nach vielen Gesprächen mit bisherigen und neuen Partnern des Wasserpakts, aber auch innerhalb der Mitgliedschaft hat der VKU-Landesgruppenvorstand entschieden, dem Pakt mit eigenen Beiträgen beizutreten.
Im Bayerischen Wasserpakt werden freiwillige Maßnahmen vereinbart, die jenseits gesetzlicher Regelungen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen sollen. Der Wasserpakt enthält keine konkreten, messbaren Ziele, stellt jedoch ein hilfreiches Forum für einen breiteren Dialog zum Thema Ressourcenschutz dar. Dabei ist die VKU LG Bayern der Gesprächspartner, der die Perspektive kommunaler Unternehmen, insbesondere bayerischer Wasserversorger, einbringt.
Im Juli 2022 wurde die Erklärung „Wasserpakt – Vereinbarung zum kooperativen Gewässerschutz und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts“ fertiggestellt. Der ursprüngliche Termin der feierlichen Unterzeichnung des Wasserpakts Mitte November wurde in die Weihnachtswoche verschoben. Herr Franz Rauch, stellv. Vorsitzender, wird den Wasserpakt für die VKU Landesgruppe Bayern unterzeichnen.
Auch in der Gesetzgebung gab es von Seiten des StMELF neue, das Grundwasser betreffende Entwicklungen. So wurde Mitte Oktober der Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) in die Verbändeanhörung gegeben. Damit wurden rote und gelbe Gebiete im Freistaat neu ausgewiesen und die neuen Bundesvorgaben zu Gebietsausweisungen umgesetzt. Trotz der kurzen Frist hat die VKU LG Bayern zur Änderungsverordnung AVDüV eine schriftliche Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium übergeben. Darin wird einerseits der Wegfall der vom VKU stets kritisierten Modellierung der Gebietskulissen als ein wichtiger Schritt für den Grundwasserschutz begrüßt. Andererseits fehlen jedoch Informationen darüber, welche Messstellen für die Ausweisung der Gebiete herangezogen wurden, was eine Bewertung der Gebietskulissen erschwert. Des Weiteren sollte zügig der staatliche Ausbau des Ausweisungsmessnetzes vorangetrieben werden und dabei auf eine bessere Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern bei der Standortbestimmung geachtet werden.
Die Änderungsverordnung AVDüV muss bis zum 30. November vom bayerischen Kabinett verabschiedet und über das Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann werden auch flächenscharfe Karten mit den roten und gelben Gebietsausweisungen offiziell online gestellt. Bei aktuellem Klärungsbedarf von Grundstückseinordnungen kann die Geschäftsstelle mit dem aktuellen, noch nicht veröffentlichten Kartenmaterial helfen.
Unsere Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich der VKU-Webseite.
Fehlende chemische Hilfsmittel in Bayern
Die momentanen Lieferengpässe verschiedenster Hilfsmittel bereiten Kläranlagen- und Fernwärmebetreibern, sowie einigen Trinkwasserversorgern in Bayern weiterhin Probleme. Das StMUV hat am 24.10. für die Abwasserbehandlung und Phosphorelimination ein Schreiben mit Hinweisen zum Vollzug an die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden sowie nachgelagerte Behörden versandt. Das Schreiben wurde auch der VKU Landesgruppe Bayern zur Verfügung gestellt und an Sie weitergegeben.
Für die Arseneliminierung wird derzeit von Gesundheitsämtern auf eine aktualisierte Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung (UBA) verwiesen, durch die der Reinheitsgrad der Aufbereitungsstoffe reduziert werden kann. Gerne können wir Ihnen die Liste weiterleiten.
Der VKU ist sowohl auf Landes- als auch Bundesebene mit den relevanten Ministerien im Austausch über das weitere Vorgehen und hat in der momentanen Krisensituation auf schnelle pragmatische Lösungen gedrungen. Zudem wird weiterhin an einer Lösung für eine Ersatzproduktion der Fällmittel und Salzsäure in Deutschland unter Federführung des BMUV und Einbindung des BMWK gearbeitet. Dazu steht der VKU auch mit den Chemieverbänden im Kontakt.
Fachgespräch mit Minister Glauber zu Asbestzementrohren
Am 26.10. fand das Fachgespräch „Möglichkeiten und Grenzen der Instandhaltung von AZ-Rohrleitungen“ mit Staatsminister Thorsten Glauber statt. Unser stellvertretende Vorstandsvorsitzender Franz Rauch nahm an dem konstruktiven Gespräch teil. Wichtigste Aussage von Minister Glauber war, dass Asbestzementleitungen grundsätzlich im Boden verbleiben und Sanierungen bzw. Reparaturen punktuell vorgenommen werden sollen. Dies sei der risikoärmste Ansatz mit AZ-Rohrleitungen.
Zum aktuellen Umgang mit Asbestzementrohren liefern das LfU-Merkblatt 1.8/7 (2010) und ein Infoblatt von StMUV und Bayerischer Gewerbeaufsicht (2022) weitere Informationen.