Belebte Böden und strukturreiche Landschaften können Wasser aufnehmen, halten und wieder abgeben. Das schützt vor Überschwemmungen nach Starkregenereignissen, vor sinkenden Grundwasserständen und trägt zum Erhalt von Ökosystemen bei, weshalb sogenannte Schwammlandschaften als Schlüssel für den Umgang mit dem Klimawandel und seinen Auswirkungen gesehen werden. Sowohl die “Wasserzukunft Bayern 2050” als auch die “Nationale Wasserstrategie” sehen Wiederherstellen und Schutz des Landschaftswasserhaushalts als zentrale Aufgaben der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Verschiedene Elemente von Schwammlandschaften können jetzt schon aktiv vor Ort in den Kommunen etabliert werden, wobei auch auf Unterstützung des Freistaats und des Bundes zurückgegriffen werden kann.
Fördermöglichkeiten
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten fördert mit dem “Aktionsprogramm Schwammlandschaft” wasserrückhaltende und wasserabflussbremsende Formen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Zwischenfruchtanbau, pfluglose Bodenbearbeitung, Humuswirtschaft, höhenlinienparallele Bewirtschaftung, Direktsaat), besondere Flurgestaltung (z.B. begrünte Abflussmulden, Rückhaltebecken, Feuchtflächen, Sickerbereiche, Höherlegung von Flurwegen, abgesenkte Pufferstreifen) und wassersensiblen Gestaltung im Siedlungsbereich (z.B. Dach-, und Garagenbegrünung, Rigolen und Zisternen, Entsiegelung & Nutzung wasserdurchlässiger Bodenbeläge). Teilnahmeberechtigt sind Gemeindezusammenschlüsse. Besonders begrüßt wird die Kooperation mit Dritten wie Verbänden, landwirtschaftlichen Betrieben und anderen relevanten Akteuren vor Ort. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
Die Ämter für ländliche Entwicklung fördern Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften mit dem Förderprogramm “FlurNatur”. Es werden z.B. Hecken, Feldgehölzen oder Geländestrukturen für den dezentralen Wasserrückhalt wie Feuchtflächen und Geländestufen. Ziele der Förderung sind Ressourcenschutz und biologische Vielfalt. Zuwendungsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
Darüber hinaus können Vorhaben zur Verbesserung des Bodens- und Landschaftswasserhaushalts über die RZWas gefördert werden.
Eine weitere Quelle von Fördermitteln ist das “Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung. Die Förderrichtlinien “Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen” und “Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels” werden vom Kompetenzzentrum natürlicher Klimaschutz (KNK) betreut. Aktuelle Förderaufrufe werden auf der Seite des KNK veröffentlicht. Die KfW bezuschusst natürlichen Klimaschutz in Kommunen, darin eingeschlossen ist das Schaffen innerörtlicher, naturnah gestalteter Grünflächen.
Kooperationen als Schlüssel zum Erfolg
Am 24. Juli veranstaltete die VKU-Landesgeschäftsstelle ein Webinar zum Thema "Kooperationen für den Wasserschutz und eine resiliente Daseinsvorsorge", in dem wir mit Ihnen diskutiert haben, wie kommunale Unternehmen zusammen mit Dritten Schwammlandschaften schaffen können. Auf spannende Vorträge zur Frage, wie Wälder zukunftsfähig werden können und dazu, wie Pachtverträge genutzt werden können, um eine nachhaltige Landnutzung zu fördern, folgte eine intensive Diskussion zu den Handlungsmöglichkeiten kommunaler Unternehmen im Freistaat. Die Veranstaltung fand im Rahmen von ARSINOE statt und wurde mit EU-Mitteln finanziert.