Am 10. Dezember 2024 versammelten sich in Neuruppin Vertreter der Stadt, der Stadtwerke Neuruppin GmbH, der Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie weitere kommunale Akteure aus dem Nordwesten Brandenburgs. Anlass war der zweite regionale Workshop des Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg, der sich erneut dem Thema "Kommunale Wärmeplanung" widmete.
Jan Juraschek, Baudezernent bei der Stadt Neuruppin referierte zu Beginn der Veranstaltung zum ausgebauten Fernwärmenetz in der Neuruppiner Altstadt. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Neuruppin GmbH, Thoralf Uebach stellte anschließend das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Tiefengeothermie-Projekt vor, das bald 77 Prozent des gesamten Bedarfs für das Neuruppiner Fernwärmenetz decken soll. Robert Liefke, Geschäftsführer der Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH gab schließlich Einblicke in den Wärmebedarf und die Wärmeversorgung des Wohnungsbestands des Unternehmens.
Im Rahmen des anschließenden Erfahrungsaustauschs hob die Stadt Velten hervor, dass es elementar für den Wärmeplanungsprozess sei, die Bürger miteinzubeziehen. Insbesondere für die ländlicheren Gebiete müssten angepasste, dezentrale Lösungen gefunden werden, um eine breite Akzeptanz und Teilhabe der Bevölkerung zu gewährleisten.
Auch bezüglich Wärmetechnologien wurden neue Lösungen diskutiert. So gab die Stadtwerke Wittenberge GmbH den Teilnehmern Einblicke in ihre innovative KWK-Anlage, mit der dem Flusswasser der Stepenitz Wärme entzogen und für die Fernwärmeversorgung genutzt wird.
Die Diskutierenden waren sich einig, dass die Umsetzung der Wärmeplanung vor Ort nur dann erfolgreich gelingen könne, wenn die politischen Weichenstellungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf kommunaler Ebene in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus werde dringend Planungssicherheit benötigt, um Wärmewende- und Klimaschutzprojekte finanzieren zu können. In diesem Zusammenhang wurde sich auch entschieden gegen den Referentenentwurf zur Novellierung der AVBFernwärmeV vom 28. November 2024 ausgesprochen, der vor allem aufgrund falsch verstandener Verbraucherschutzüberlegungen und der Beschneidung von Preisanpassungsrechten der Versorger zu einem Ausbaustopp der Fernwärme führen würde, da das wirtschaftliche Risiko unkalkulierbar wäre.