Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Eigenbetriebsverordnung

Für viele kommunale Unternehmen, auch in Brandenburg, die nicht die Anforderungen an eine große Kapitalgesellschaft erfüllen und die deshalb auch nicht die (künftigen) Vorgaben im Handelsgesetzbuch über die Nachhaltigkeitsberichterstattung unmittelbar anwenden müssen, stellt sich gleichwohl die Frage, ob sie einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen müssen. Denn auch über die Vorgaben im Kommunalrecht des betreffenden Bundeslandes kann sich eine Pflicht zur Lageberichterstattung ergeben und künftig auch eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies betrifft auch kommunale Unternehmen in der Rechtsform des Eigenbetriebs.

09.07.25