Potsdam, 20.03.2024: Die Landesregierung Brandenburg plant die Sonderabgabe für Windenergie stark zu erhöhen. Am Donnerstag findet dazu die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag statt. Der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) fordern eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfes. In Zeiten ohnehin stark gestiegener Kosten bedroht er die Wirtschaftlichkeit von geplanten Projekten, verhindert dringend notwendige Investitionen und führt letztendlich zu Wettbewerbsverzerrungen.
Das Windenergieanlagenabgabengesetz verpflichtet seit 2019 Betreiber von neu errichteten Windenergieanlagen zur Zahlung von 10.000 EUR pro Anlage und Jahr an die benachbarten Kommunen. „Die aktuell diskutierte Erhöhung des Windeuro bedeutet für den Wirtschaftsstandort Brandenburg einen Wettbewerbsnachteil, insbesondere bei den wachsenden, grünen Zukunftstechnologien“, erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des LEE Brandenburg.
Auch die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der die brandenburgischen Stadtwerke vertritt, sieht die Erhöhung kritisch: „Grundsätzlich begrüßen wir Maßnahmen, die die Akzeptanz vor Ort für den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern“, so Harald Jahnke, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg und Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau. „Mit der Verdreifachung des Windkrafteuros, steigenden Pachtzahlungen für Windeignungsflächen und anderen zu errichtenden Abgaben werden die regionalen Energieversorger jedoch zunehmend aus dem Markt gedrängt. Daher: Akzeptanzmaßnahmen ja – aber mit einem gewissen Grad an Verhältnismäßigkeit, sodass die regionalen Stadtwerke weiterhin partizipieren und in die Energiewende investieren können“, so Jahnke weiter.
Die Unternehmen der Windenergie tragen bereits heute entscheidend zur Schaffung neuer finanzieller Möglichkeiten für Kommunen bei – und dieser Beitrag wird durch die Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg und den weiteren Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen. Genau dieser Ausbau droht nun allerdings durch die neu geplanten Regelungen ausgebremst zu werden: „In dieser Zeit, die durch deutlich steigende Bau- und Planungskosten gekennzeichnet ist, fordert die Landesregierung die Verdreifachung der Sonderabgabe Windenergie“, so Glahr. „Wenn der Landtag dieser Empfehlung folgt, stehen viele Millionen Euro nicht mehr für Investitionen in die Energiewende zur Verfügung und wir müssen davon ausgehen, dass einige Projekte auf der Strecke bleiben.“
Steigende Kosten für Windausbau
Die Neuregelung sieht vor, dass Betreiber für Windkraftanlagen, die ab 2026 in Betrieb gehen, 5.000 Euro je installierter Megawatt Leistung und Jahr zahlen müssen. Da moderne Windkraftanlagen eine Leistung von 4 bis 6 Megawatt oder mehr haben, bedeutet dies für die Betreiber eine Verdoppelung bis Verdreifachung des bisherigen Windeuro. Das fällt in eine Zeit, in der die Kosten ohnehin stark steigen: Der Zementpreis ist in den vergangenen Jahren um 42 Prozent gestiegen – ein entscheidender Kostenfaktor beim Bau der Fundamente. Die Planungskosten stiegen zuletzt um über 30 Prozent, die Kosten für die Netzanbindung um 12 Prozent. Gleichzeitig sind für den Erfolg der Energiewende hohe Investitionen nötig – der BDEW schätzt den bundesweiten Bedarf auf 600 Milliarden Euro bis 2030.
Eine Herausforderung ebenso wie eine Chance: Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren, in die Netzinfrastruktur, in den Hochlauf der heimischen Wasserstoffwirtschaft und in die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung sowie in die Verkehrswende können vor allem in Krisenzeiten zu nachhaltiger Wertschöpfung und nachhaltigem Wachstum führen. Standorte, die die stark nachgefragte grüne Energie bieten können, haben dabei einen deutlichen Vorteil.
Hoher Mehrwert für Kommunen bereits heute
Dabei profitieren die Kommunen schon heute von den Erneuerbaren in der Nachbarschaft. In den Jahren 2021 und 2022, so ein Bericht des Landeswirtschaftsministeriums, sind durch den Windeuro fast 1,5 Millionen Euro an die Kommunen geflossen. Für 2023 geht man nochmals von 1,5 Millionen Euro aus. Viele Kommunen erhalten seit 2021 zudem 0,2 Cent je Kilowattstunde, die Windenergieanlagen in der Nachbarschaft einspeisen (gemäß §6 EEG). Im Jahr 2022 haben laut Daten der Energieagentur Brandenburg Kommunen dadurch mehr als 22,7 Millionen Euro erhalten. Hinzu kommen die Ausgleichszahlungen, die Betreiber von Windenergieanlagen an die Brandenburgische Stiftung Naturschutzfonds richten – allein in den vergangenen fünf Jahren 25 Millionen Euro.
Die Ansiedlung zahlreicher neuer Unternehmen zeigt, dass sich die bisherige Energiestrategie für das Land Brandenburg auszeichnet. „Ich appelliere an die Landesregierung und den Landtag, setzen sie diesen entscheidenden Standortvorteil nicht durch unangemessen hohe Kosten leichtfertig aufs Spiel“, so Jan Hinrich Glahr.
Über die VKU-Landesgruppe
In der Landesgruppe Berlin-Brandenburg sind 79 Unternehmen der Energie-, Wasser-/Abwasser- sowie Abfallwirtschaft organisiert. Gemeinsam erwirtschaften sie einen Umsatz von über 5 Milliarden Euro p.a. und beschäftigen mehr als 20.000 Menschen. Jährlich werden über 1 Milliarde Euro investiert. Die Kommunalwirtschaft in Berlin-Brandenburg ist damit ein zentraler Wirtschaftsbereich und Auftraggeber sowie Partner für hunderte Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung und Handel.