Niedersächsischer Landtag verabschiedet Niedersächsisches Windgesetz (Kopie 1) 17.04.24

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Niedersachsen ist das Land der Erneuerbaren Energien. Nirgendwo anders wird bundesweit so viel Strom aus Windenergie, Sonne und Biogas erzeugt. 2023 wurde erstmals mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (50,8 TwH) erzeugt als verbraucht (50,5 TwH). Zur Klimaneutralität benötigen in Zukunft die Sektoren Mobilität, Gebäude und Wirtschaft deutlich mehr erneuerbaren Strom, welcher unter anderem auch zur Herstellung von grünem Wasserstoff benötigt wird, wozu das Ausbautempo noch deutlich erhöht werden muss. Der Niedersächsische Landtag hat daher am 17.04.24 das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet.

Als VKU Landesgruppe Niedersachsen/Bremen haben wir uns aktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und unter anderem im Rahmen der Verbandsbeteiligung durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und zum Teil gemeinsam abgestimmten Forderungen dafür gesorgt, dass der Ausbau der Windenergie in Niedersachsen nicht durch überbordende personal- und kostenaufwendige Bürger-Beteiligungsverfahren erschwert werden.

So haben wir in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass wir zwar grundsätzlich die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen vor Ort unterstützen, allerdings darauf hingewiesen, dass die Vorgaben im ersten Gesetzesentwurf zur Steigerung der Akzeptanz von Projekten durch verpflichtende Beteiligungsangebote mit Blick auf die damit verbundenen kosten- und zeitintensiven Prozesse auf Seiten der Projektträger dem Ziel eines beschleunigten Ausbaus nicht zuträglich gewesen wären.

Erfreulicherweise fanden viele, wenn auch natürlich nicht all unsere Vorschläge Beachtung, sodass die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen vor Ort und die damit verbundene Akzeptanzsteigerung zwar erhalten geblieben, aber auf einen für die Projektträger tragbaren Umfang reduziert worden sind.

Im Gesetz wird nach der freiwilligen Bundesregelung nun verpflichtend geregelt, dass der Vorhabenträger eine Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent/kwh an die Standortkommunen zu zahlen hat.

Außerdem werden Vorhabenträger künftig verpflichtet, den betroffenen Gemeinden oder den Einwohnerinnen und Einwohnern der Betroffenen Gemeinden einmalig eine weitere finanzielle Beteiligung anzubieten. Der Vorhabenträger ist dabei frei in der Wahl der Art der finanziellen Beteiligung. Dazu kann er aus einem flexiblen Bündel wählen, z.B. Ausschüttungen für Einwohnerinnen und Einwohner, dauerhaft niedrige Strompreise, Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheine, Energiesparbriefe, Schwarmfinanzierung und Crowdfunding. Als angemessen gilt die weitere finanzielle Beteiligung, wenn sie 0,1 Cent/khw entspricht. Damit fließen im Schnitt 0,3 Cent pro neu erzeugter Kilowattstunde Erneuerbaren Strom an die Kommunen und/oder die Menschen vor Ort.

Mit dem Gesetz verdoppelt Niedersachsen zudem die Flächen für die Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche, basierend auf der Potentialstudie des Umweltministeriums. Danach sind 6,2 Prozent der Landesfläche in Niedersachsen unter strenger Beachtung des Naturschutzes grundsätzlich für die Windenergie geeignet.

Alles in allem sind wir mit dem Gesetzgebungsverfahren und Gesamtergebnis zufrieden und bedanken uns ausdrücklich für die gute und stets konstruktive Zusammenarbeit mit Landeregierung, Parlament und anderen Verbänden.