VKU: „Gesetz zur CO2-Bepreisung greift viel zu kurz“
15. Parlamentarisches Frühstück der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen
Hannover, 20.11.2019. Die Frage, wie Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann, steht gegenwärtig ganz oben auf der politischen Agenda. Die CO2-Bepreisung befindet sich dabei im Zentrum der Überlegungen. Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) durch den Bundestag in der vergangenen Woche hat die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen heute ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel: „Die Bepreisung von CO2: Wirksame Maßnahme oder schöner Schein im Kampf gegen den Klimawandel?“ durchgeführt.
20.11.19
Hannover, 20.11.2019. Die Frage, wie Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen kann, steht gegenwärtig ganz oben auf der politischen Agenda. Die CO2-Bepreisung befindet sich dabei im Zentrum der Überlegungen. Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) durch den Bundestag in der vergangenen Woche hat die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen heute ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel: „Die Bepreisung von CO2: Wirksame Maßnahme oder schöner Schein im Kampf gegen den Klimawandel?“ durchgeführt.
Daran teilgenommen haben unter anderem Frank Doods, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Michael Wübbels, stv. Hauptgeschäftsführer des VKU sowie Frank Wiegelmann, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen.
Aus seiner Sicht habe Politik jetzt in erster Linie die wichtige Aufgabe, Kosten so wirksam zu gestalten, dass die gesteckten Klimaziele auch erreicht werden, so der Staatssekretär: „Insofern begrüßt die Landesregierung grundsätzlich den umfassenden Ansatz der Bundesregierung zum Klimaschutz. Aber vor allem beim Thema CO2-Preis ist noch deutlich Luft nach oben. Um den Weg wirklich in die richtige Richtung zu lenken, muss an diesem Punkt noch dringend nachgesteuert werden“, so Doods.
Für den stv. Hauptgeschäftsführer des VKU, Michael Wübbels, greift das beschlossene BEHG viel zu kurz: „Gut ist, dass es immerhin ab 2021 auch einen CO2-Preis für den Gebäude- und Verkehrssektor geben wird. Allerdings haben Bundesregierung und Bundestag die Gelegenheit verpasst, eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung auf den Weg zu bringen, die mit einer grundlegenden Reform der Abgaben verbunden ist. Das hätte die Stromkunden bei den Strompreisen spürbar entlastet. Und energiewirtschaftlich hätten die notwendigen Anreize geschaffen werden können, um die Sektorenkopplung zwischen den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr endlich voranzutreiben.“
Frank Wiegelmann, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen, ergänzt: „Wenn es um den Klimaschutz geht, nimmt Niedersachsen als Energieland Nr. 1 eine zentrale Rolle ein. Umso bedauerlicher sind die aktuellen Entwicklungen bei der Windenergie. Der geplante pauschale Mindestabstand von 1000 Metern oder 10H zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen geht in die falsche Richtung. Wir äußern gegenüber dem Land Niedersachsen den dringenden Wunsch, dass es von der Möglichkeit, geringere Abstände festzulegen, gerade dort, wo es noch keine Bebauung gibt und nur gebaut werden könnte, Gebrauch macht. Gleichzeitig gilt es Lösungen zu finden, wie Städte und Gemeinden spürbar und unmittelbar von den Windparks in ihrer Umgebung profitieren können. Zudem muss überlegt werden, wie die unterschiedliche Interpretation von Arten- und Naturschutz harmonisiert werden kann, um für Städte, Gemeinden, Landkreise und die Windindustrie planbare Kriterien zu definieren. Die Situation um Enercon macht die Bedeutung der Windkraft für die deutsche Wirtschaft aktuell sehr deutlich.“