Verbände fordern praktikables Beteiligungsgesetz für erneuerbare Energien

Gestern endete die Frist für die Verbändeanhörung zum Gesetz über die Vor-ort-Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien. Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass zur Akzeptenzsteigerung von Erneuerbare-Energie-Projekten wie Solar- oder Windparks verpflichtende komplexe Modelle zur fi-nanziellen Beteiligung von anliegenden Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet werden müssen. Der im Gesetzentwurf formulierte Ansatz ist aus Sicht der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland, der VKU-Landesgruppe Niedersach-sen/Bremen sowie des Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen zum Nachteil für die Energiewende in Niedersachsen.

22.06.23

Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht

Gestern endete die Frist für die Verbändeanhörung zum Gesetz über die Vorort-Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien. Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass zur Akzeptenzsteigerung von Erneuerbare-Energie-Projekten wie Solar- oder Windparks verpflichtende komplexe Modelle zur finanziellen Beteiligung von anliegenden Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet werden müssen.

Der im Gesetzentwurf formulierte Ansatz ist aus Sicht der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland, der VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen sowie des Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen zum Nachteil für die Energiewende in Niedersachsen.

Freiraum für die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung gefordert

Die Verbände erkennen im Landesgesetzentwurf zwar positive Signale, halten aber die darin vorgeschlagene Form der verpflichtenden Beteiligung insbesondere durch ein komplexes Sparprodukt für kontraproduktiv. Die damit einhergehenden Kostenrisiken und der zeitliche Bearbeitungsbedarf für die Projektierer sind aus Verbändesicht unangemessen hoch. Es besteht das Risiko, dass sich das Tempo der Energiewende durch bundesweit uneinheitliche, komplizierte Bürgerbeteiligungsvorgaben deutlich verlangsamen könnte und die Klimaschutzziele verfehlt werden.

Die Verbände empfehlen daher, die bundeseinheitliche, einfach umzusetzende Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu nutzen. In diesem ist nach langer Diskussion eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für Kommunen vorgesehen. Die Verbände können sich diese Regelung als verpflichtend vorstellen.

Die Bundesregelung kann aus Verbändesicht durch eine Vielzahl an freiwilligen, am Markt erprobten Beteiligungsformen ergänzt werden und so den Weg in eine zeitnahe und rechtssichere Energiewende ebnen.