Erweiterung der Aufgabenbereiche für die kommunale Wasserwirtschaft 16.09.24

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Auf Einladung der Vorsitzenden Michaela Link, Geschäftsführerin der Nordwasser GmbH, tagte der Arbeitskreis Wasser/Abwasser/Klärschlamm der VKU Landesgruppe Nord am 16. September beim Zweckverband Ostholstein in Sierksdorf. Mit der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung, der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und neuen Anforderungen an die Abwasserbehandlung standen gleich mehrere rechtliche Bestimmungen auf der Agenda, die eine höhere Aufgabenlast für die kommunalen Betriebe nach sich ziehen. 


Im Zuge der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung müssen Wasserversorger künftig zahlreiche Daten an die Behörden liefern. Nadine Steinbach, Bereichsleiterin Umweltpolitik im VKU e.V., präsentierte die komplexen Neuerungen anhand anschaulicher Grafiken und stellte klar: „Der VKU setzt sich als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dafür ein, dass fachlich saubere und praktikable Hilfestellungen zur Bestimmung der Einzugsgebiete erarbeitet werden. So soll der bürokratische Aufwand für die Betriebe möglichst geringgehalten werden. Zudem dürfen Wasserversorger, die bereits frühzeitig mit der Umsetzung der TrinkwEGV begonnen haben (First Mover), durch etwaig später veröffentliche Vorgaben von Bund und Ländern nicht benachteiligt werden.“


Christiane Barth, Leiterin des VKU Büro Brüssel gewährte den Teilnehmenden anschließend Einblicke in die aktuellen politischen Entwicklungen nach der Europawahl. „Die vierte Reinigungsstufe für Klärwerke kommt mit ambitionierten Vorgaben für die Stickstoff- und Phosphorentfernung aus dem Abwasser. Dafür werden Produzenten von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten stärker in die Verantwortung genommen. Mit der erweiterten Herstellerverantwortung wird klargestellt, dass ein Großteil der hiermit einhergehenden Kosten von den Verursachern getragen werden“, so Barth.


Nach einem Austausch der Teilnehmenden zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung in den Unternehmen berichteten Moritz Amtsberg und Wiebke Maurer (VKU Landesgruppe Nord) über die Verbändeanhörungen zu gleich zwei landesgesetzlichen Neuerungen. Sowohl in Schleswig-Holstein, als auch in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich das Landeswasserrecht in der Novellierung. Der VKU e.V. wurde von den zuständigen Ministerien um Einschätzung gebeten und repräsentierte die kommunale Wasserwirtschaft der beiden Bundesländer.


Wir danken unserem Gastgeber, dem Zweckverband Ostholstein sowie allen Teilnehmenden und Referentinnen und freuen uns auf die nächste Sitzung im Dezember.

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