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Auf Einladung der Vorsitzenden Michaela Link, Geschäftsführerin der Nordwasser GmbH, tagte der Arbeitskreis Wasser/Abwasser/Klärschlamm der VKU Landesgruppe Nord am 16. Juli in digitaler Runde. Fokusthemen waren der Stand der Umsetzung das Wassersicherstellungsgesetzes, die Auswirkungen der kommenden EU-Kommunalabwasserrichtlinie sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwasserwärmenutzung im Rahmen kommunaler Wärmeplanung.
Katrin Pröhl (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V) stellte in einem Vortrag die zentralen Ergebnisse der Bund-Länderbesprechung zur Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes vor. Sie skizzierte den zwischen den Ländern vereinbarten Planungsablauf der Maßnahmen zur Wassersicherstellung und benannte große Herausforderungen in der Kommunikation auf Landesebene. "Vielen ist noch nicht bewusst, dass bei einem Stromausfall im Katastrophenfall auch keine Wasserversorgung möglich ist. Es ist daher wichtig, tragfähige Notfallvorsorgekonzepte zu erarbeiten." Die kommunalen Wasserversorger seien gehalten, Risikoananalysen als Voraussetzung für Förderungen im Bereich der Notfallversorgung zu erstellen.
Im Anschluss berichtete Marcel Fälsch (VKU e.V.) über neue Anforderungen an kommunale Abwasserentsorger, welche durch die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie entstehen. Neben ambitionierten Vorgaben für die Stickstoff- und Phosphorentfernung aus Abwässern, sieht die Richtlinie auch das Ziel der Energieneutralität für den Sektor insgesamt bis 2045 vor. Hinzu kommen verpflichtende Energieaudits für Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten. Für einen Teil, der durch diese Erfordernisse erwarteten Kosten, sollen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten in die Verantwortung genommen werden. Diese erweiterte Herstellerverantwortung folgt der Logik des Verursacherprinzips, für welches sich der Verband von Beginn des Konsulationsprozesses aktiv eingesetzt habe.
Unter welchen rechtlichen Bedingungen Abwasser zur Wärmeversorgung beitragen kann, stellte Dr. Annkathrin Griebach (VKU e.V.) in ihrem Vortrag dar. Vor dem Hintergrund der Anforderungen der kommunalen Wärmeplanung betonte sie die zunehmende Verzahnung von Wasser- und Energiewirtschaft. Die Wärmeauskopplung von Abwässern sei hierbei bislang rechtlich nicht klar geregelt. Es stellen sich Fragen zu energiewirtschaftlichen Regularien, steuerrechtlichen Aspekten, zur Ausschreibung sowie zur Preisbildung. Daneben stellte Sie unterschiedliche Nutzungsvarianten von der Bereitstellung der Infrastruktur über die Lieferung bis zur direkten Wärmeversorgung vor. Als Verband dränge man auf sondergesetzliche Regelungen zur Abwasserwärmenutzung nach dem Vorbild von Baden-Württemberg.
Die nächste Arbeitskreissitzung ist im September geplant. Themenschwerpunkt wird hierbei u.a. die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung sein.