Vor dem Hintergrund des am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen und am 27.03.2020 bestätigten „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und dem damit verbundenen Zahlungsmoratorium setzt sich der Verband Kommuner Unternehmen (VKU e.V.) derzeit auf Bundes- und Länderebene aktiv für die ausdrückliche Erweiterung der bestehenden Liquiditätshilfen und Förderprogramme auch für kommunale Unternehmen in pandemiebedingten Notlagen ein. In dieser Angelegenheit haben wir als VKU Landesgruppe Nord am 31.03.2020 die zuständigen Landesminister für Wirtschaft und Inneres in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit einem entsprechenden Hintergrundpapier adressiert. Bei weiterem Interesse und Rückfragen steht Ihnen das Team der Landesgruppe Nord gerne zur Verfügung.
In der LG Nord sind über 100 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in der LG Nord leisten jährlich Investitionen in Höhe von fast 900 Millionen Euro, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 5,4 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 17.000 Beschäftigte.