Landesgruppenvorstand

Der Vorstand der VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen ist unter anderem für die politische Positionierung der Landesgruppe zuständig. Er wird von der Landesgruppenversammlung gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie den Beisitzern. Der Landesgruppenvorstand wählt den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden. Zudem bestellt er im Einvernehmen mit dem VKU-Hauptgeschäftsführer den Landesgruppengeschäftsführer. Der Landesgruppenvorstand beschließt und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Landesgruppenversammlung vorbehalten sind. Die Ämter im Landesgruppenvorstand sind Ehrenämter auf vier Jahre. In der Regel tagt der Landesgruppenvorstand drei Mal im Jahr.