Neuer Landesentwicklungsplan NRW Nordrhein-westfälische Energiewirtschaft lehnt weitere Hürden für den Ausbau der Windenergie in NRW ab
Gemeinsame Pressemitteilung
der Landesgruppen Nordrhein-Westfalen
des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
und des VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V.
02.05.18
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesgruppen Nordrhein-Westfalen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und des VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat heute ihren Entwurf zur Änderung des geltenden Landesentwicklungsplans NRW vorgestellt. Die Energiewirtschaft sieht durch diesen Entwurf den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und damit das Voranschreiten der Energiewende gefährdet. Aus Sicht der Branche stellen die Änderungen weder einen verlässlichen Rahmen für den Windenergieausbau her noch fördern sie den Umbau zu einer bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung für NRW. Es drohen Stranded Investments in hohem Umfang.
Im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) sind folgende Anpassungen geplant:
- Aufhebung der Verpflichtung zur Ausweisung von Windvorrangzonen,
- Aufhebung der Regelung des Umfangs der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen,
- Vorgabe eines Mindestabstands von 1.500 Metern zu Wohngebieten,
- deutliche Einschränkungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald.
Die Landesgruppen Nordrhein-Westfalen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen zwar die damit einhergehende Stärkung der kommunalen Planungshoheit, um Anwohner, Landschaft und Natur zu schützen. Damit die Akzeptanz der Energiewende erhalten bleibt, hat ein Ausbau der Windenergie, der zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Projektierern einvernehmlich abgestimmt ist, für die kommunalen und privaten Unternehmen der Energiewirtschaft einen außerordentlich hohen Stellenwert.
Allerdings werden die vorgesehenen Maßnahmen den Windenergieausbau in NRW weitgehend einschränken. Sie erschweren die Umsetzung der Energiewende in NRW und bremsen die Erreichung der Klimaschutzziele. Sie stehen darüber hinaus in deutlichem Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der eine Anhebung des Ausbauziels für erneuerbare Energien auf 65 Prozent bis 2030 vorsieht. NRW muss seiner besonderen Rolle als Energie- und Industrieland Nr. 1 und den damit einhergehenden besonderen Verpflichtungen gerecht werden.
Denn NRW, als das bevölkerungsreichste Bundesland, das zudem über eine Vielzahl industrieller Ballungszentren und energieintensiver Unternehmen verfügt, ist auf substanzielle eigene Energieerzeugung angewiesen. VKU und BDEW plädieren dafür, dass sich sämtliche Änderungen konsistent in eine umfassende Energieversorgungsstrategie für NRW einfügen. Die Energieversorgung muss sicher, umweltfreundlich und bezahlbar bleiben. Zu kritisieren ist angesichts dessen insbesondere, dass den Kommunen bei Windenergievorhaben nun ein Abstand von 1500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorgeben wird . VKU und BDEW zweifeln sowohl die Angemessenheit als auch die Praktikabilität dieser Regelung an. Sie setzt nicht nur sehr einschränkende Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau, sondern etabliert – durch im LEP an anderer Stelle eingefügte und teils widersprüchliche Erläuterungen – auch einen für alle Beteiligten schwierigen Prozess, der mit einem hohen Risiko für Rechtstreitigkeiten einhergeht. Bereits jetzt liegen Planungsverfahren in zahlreichen Kommunen auf Eis. Fortgeführt werden sollen diese erst, sobald die (neuen) rechtlichen Vorgaben feststehen. Die daran ablesbare Verunsicherung der Kommunen wird mit der geplanten Formulierung im neuen LEP NRW bestärkt.
Genauso kritisch sieht die Branche die einschneidenden Änderungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald. Bereits nach der aktuellen Rechtslage unterliegt der Bau strengen Regeln und ist nur eingeschränkt möglich. Forstwirtschaftliche Nutzflächen ohne hochwertigen Baumbestand müssen nach Auffassung der Energiewirtschaft auch künftig für die Windkrafterzeugung nutzbar gemacht werden können. Die vorgesehene Einschränkung widerspricht deutlich der durch Bundesrecht festgelegten Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Für private und öffentliche Investoren in die Windenergie besteht durch die laufende Diskussion und angesichts der langfristigen Projektvorlaufzeiten von bis zu zehn Jahren ein hohes Risiko von Stranded Investments. Um private und kommunale Investitionen in die Energiewende nicht zu entwerten, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit; die Änderungen des Landesentwicklungsplanes gewährleisten dies nicht.
In Nordrhein-Westfalen sind 337 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 3,226 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von über 34 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für mehr als 78.000 Beschäftigte.