E-world 2020: VKU-Landesgruppe NRW kritisiert Kohleausstiegsgesetz – Geplante Regelungen gefährden Umbau der Energieversorgung in NRW 06.03.20

Essen/Köln, 11.02.2020. Der am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf zum „Kohleausstiegsgesetz“ und dessen Folgen für Nordrhein- Westfalen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Gespräche der Landesgruppe NRW des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) mit Fachpolitikern der Landtagsfraktionen auf der E-world in Essen. Im Austausch mit unter anderen den energiepolitischen Sprechern der CDU und FDP erläuterte Andreas Schwarberg, stellvertretender Vorsitzender der VKU-Landesgruppe NRW und zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Solingen GmbH, die Herausforderungen für die kommunale Energiewirtschaft: „Die kommunalen Energieversorger stehen zum Kohleausstieg bis 2038. Gerade die Stadtwerke in NRW werden dazu einen substanziellen Beitrag leisten. Aber der Ausstieg muss fair gestaltet sein und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren sowie die Transformation der Wärmeversorgung ermöglichen. Dass nun aber die Steinkohlekraftwerke als Lückenbüßer für den verzögerten Braunkohleausstieg herhalten und dabei auch entschädigungslos stillgelegt werden sollen, verstößt nicht nur gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und beschädigt das Vertrauen in den Investitionsstandort NRW. Es beraubt auch die Stadtwerke und ihre kommunalen Eigner der Mittel und der Zeit für Investitionen in die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Damit gefährdet es den Umbau der Strom- und Wärmeversorgung in NRW.“

Neben dem Bund sieht Schwarberg nun auch die Landesregierung in der Pflicht: „Im parlamentarischen Verfahren muss dringend nachgesteuert werden. NRW muss sich dafür einsetzen, dass die Benachteiligung der Steinkohle gegenüber der Braunkohle zurückgenommen wird. Wir fordern, dass auch bei Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken angemessene Entschädigungsleistungen vorgesehen werden. Außerdem müssen im Gesetz mehr und langfristigere Anreize für Investitionen in KWK geschaffen werden und dringend notwendige Regelungen für die erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht werden. Dazu müssen der Kohleersatzbonus deutlich erhöht, die Ausbaukrise bei der Windenergie gelöst und der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik endlich abgeschafft werden.“

Positiv stimmt Schwarberg, dass auch Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart Korrekturbedarf angemeldet und eine Erhöhung der Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke sowie der Anreize für KWK gefordert hat. Dies sei sehr zu begrüßen. Allerdings sei auch auf der Landesebene noch ein wichtiges Hemmnis zu beseitigen. „Die 1.500-Meter-Abstandsregelung bremst den Ausbau der Windenergie in NRW. Damit der Kohleausstieg gelingen kann, ist aber ein zügiger Ausbau der Windkraft an Land zwingend erforderlich. Hier besteht auch von Seiten der Landesregierung dringender Handlungsbedarf“, so Schwarberg.

Neben dem Kohleausstieg war auch die Gemeindeordnung NRW wieder Gegenstand der Gespräche. Die öffentliche Daseinsvorsorge unterliege durch Digitalisierung und Dezentralisierung einem grundlegendem Wandel, hebt Schwarberg hervor. Die Auslegung des Gemeindewirtschaftsrechts müsse mit dieser Entwicklung Schritt halten. „Kommunale Unternehmen müssen auch in Zukunft in der Lage sein, ihren Auftrag effektiv zu erfüllen. Dafür bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen. Hierzu stehen wir in engem und regelmäßigem Austausch mit der Landesregierung.“

In Nordrhein-Westfalen sind 335 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 32 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für mehr als 76.000 Beschäftigte.