Mit Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Landesplanungsgesetzes NRW, die am 31.01.2025 bzw. am 30.01.2025 durch den Bundestag und den Landtag NRW beschlossen wurden, soll ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie an Land dort verhindert werden, wo Windenergiegebietsausweisungen noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere in NRW gab es vielerorts die Sorge vor „Wildwuchs“. Für viele laufende Projekte stellen die Gesetzesänderungen ein Problem dar. Am 18.02.2025 verschickten die VKU Landesgruppe NRW gemeinsam mit der VKU Hauptgeschäftsstelle ein Rundschreiben an die Mitglieder, das die Gesetzesbeschlüsse zusammenfasst und Handlungsoptionen für betroffene Unternehmen erläutert.
Der Download des Rundschreibens ist nach Anmeldung möglich.