Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (nachfolgend „Klärschlammverordnung“) in Kraft getreten. Ziele der neuen Klärschlammverordnung sind ein mittelfristig flächendeckender Einsatz technischer Verfahren für eine Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Klärschlammmonoverbrennungsaschen oder auf anderem technischen Weg und eine Verringerung der mit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung verbundenen Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser.
Kommunale Aufgabenträger mit Abwasserbehandlungsanlagen einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) in Bezug auf Klärschlamm mit einem Phosphorgehalt von 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse müssen die Vorgaben bis 2029 umsetzen, mit Anlagen einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 EW bis 2032. Dies betrifft laut einer Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz die 22 größten der 670 rheinland-pfälzischen Kläranlagen. In diesen fällt 40 Prozent des kommunalen Klärschlamms an. Spätestens bis zum 31. Dezember 2023 müssen jedoch alle Klärschlammerzeuger, die eine Abwasserbehandlungsanlage betreiben, einen Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maß-nahmen zur Sicherstellung der durchzuführenden Phosphorrückgewinnung der zuständigen Behörde vorlegen.
Der Klärschlamm aus den rheinland-pfälzischen Kläranlagen wird bisher überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Die kommunalen Aufgabenträger mit Abwasserbeseitigungsanlagen stehen vor der Herausforderung, diese Verwertung neu aufzustellen. Die VKU Landesgruppe Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz luden ihre Mitglieder zu einer gemeinsamen Austauschveranstaltung am 27. Februar 2018 nach Mainz ein. Unterstützt wurde die Sitzung durch den Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz, der gemeinsam mit der Geschäftsstelle des DWA-Landesverbandes die Projektleitung der „Klärschlammkooperation Rheinland-Pfalz“ innehat.
Eingangs berichtete Nadine Steinbach, VKU Bereichsleiterin Umweltpolitik Was-ser/Abwasser, von aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene. Herbert Hochgürtel, Abteilungsleiter Abwasserreinigung und technische Netzeinrichtungen, stellte das Klärschlammkonzept des Wirtschaftsbetriebes Mainz vor. Vor dem Hintergrund der Aspekte Entsorgungssicherheit, energieneutrale Kläranlage Mainz sowie Gebührenstabilität errichtet der Wirtschaftsbetrieb Mainz bzw. die 2011 gegründete TVM Thermische Verwertung Mainz GmbH eine Monoverbrennungsanlage. Anschließend informierte Dr. Thomas Rätz, Referent beim Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz, über die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR (KKR AöR), ein kommunales Kooperationsprojekt zur Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass sowohl die Klärschlammverordnung als auch das „Düngepaket“ enormen Veränderungsbedarf für die kommunale Abwasserbeseitigung bedeuten. Zur Umsetzung bieten sich interkommunale Zusammenarbeit und Kooperationen an. Die Anwesenden tauschten sich über die Ansätze in ihren Unternehmen aus und erörterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die VKU Landesgruppe wird die Neuordnung der Klärschlammwertung weiter gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden begleiten.
Nadine Steinbach, VKU; Dr. Thomas Rätz, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Kristin Bonaventura, VKU; Fabian Kirsch, Städtetag Rheinland-Pfalz; Herbert Hochgürtel, Wirtschaftsbetrieb Mainz (v.l.n.r.)