Ein Bademeister ist kein Arzt - VKU RLP sieht Nachbesserungsbedarf bei Hygienekonzept für Freibäder in Zeiten von Corona 27.05.20

Mainz, 27.05.2020.

Anlässlich der ursprünglich für heute anvisierten Eröffnung der Freibäder appelliert die VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz an die Landesregierung, das Hygienekonzept nachzubessern. Die Landesregierung hatte das Hygienekonzept für die Öffnung der Freibäder gestern mit der 8. Coronaverordnung veröffentlicht.

„Wir hätten uns detailliertere Regelungen für ein Mehr an Rechtssicherheit und einen praxistauglichen und zugleich risikoärmeren Badebetrieb gewünscht“, so der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, Wolfgang Bühring. Verständlicherweise hoffen viele Menschen auf eine Öffnung der Freibäder, die für viele wie das Eis essen zum Sommer gehören. Schwimmen dient zudem der Gesundheit, der Fitness und ist eine wichtige Lebensfertigkeit. Der Wiedereröffnung der Bäder stehen noch einige Hürden im Weg. Denn grundsätzlich gilt: Die Inbetriebnahme eines Schwimmbades bedeutet viel mehr als nur den Wasserhahn der Badewanne aufzudrehen - erst recht, wenn es darum geht, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus im Schwimmbad, soweit wie praktisch möglich, zu minimieren.

Ein Bademeister ist kein Arzt – VKU sieht Nachbesserungsbedarf

Konkret geht es um einige grundlegende Formulierungen im Hygienekonzept. Ein Beispiel: So soll der Badbetreiber Gästen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion den Zugang zum Bad verwehren. „Wir bräuchten medizinisches Personal, um auszuschließen, dass Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion Zutritt bekommen. Eine solche Regel ist nicht praxistauglich: Ein Bademeister ist kein Arzt.“, so Bühring. Zudem sind konkrete Maßnahmen zur Umsetzung nicht geregelt, zum Beispiel die Zutrittsregelung oder Absperrungen zwischen einzelnen Bereichen im Bad. „Hier muss schnell und zielorientiert nachgebessert werden, sonst wird es mit den Bäderöffnungen noch deutlich länger dauern als ohnehin schon.“ Die meisten Bäder werden nach Einschätzung des VKU erst Mitte Juni öffnen. Viele werden möglicherweise geschlossen bleiben müssen, wenn das Land das Hygienekonzept nicht nachjustiert.

Letztlich kommen auch finanzielle Aspekte hinzu. Schließlich könnte eine Öffnung aller Voraussicht nach aus Infektionsschutzgründen nur mit einem Bruchteil der Normalbesucherzahlen und unter erheblich erhöhtem Personalaufwand erfolgen. Das wird die kommunalen Haushalte belasten. Das würde sich dann beispielsweise verschärfen, wenn Bäder bei einem erneuten Ansteigen der Infektionszahlen wieder schließen müssen.

Hintergrund:
Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU LG-RLP) vertritt die kommunalen Badbetreiber. Ziel der kommunalen Unternehmen ist eine Balance zwischen Bäderbetrieb und Gesundheitsschutz herzustellen, für die es klare Kriterien der Landesregierung braucht. Auf ihrer Basis können praxistaugliche Betriebskonzepte mit klaren Hygiene- und Abstandsregeln entwickelt werden. Zudem können anhand der Kriterien die Badbetreiber in eigener Verantwortung entscheiden, ob und wann eine Öffnung möglich ist oder nicht. Die VKU-LG RLP hatte vergangene Woche der Landesregierung Vorschläge gemacht, wie Badebetrieb und Gesundheitsschutz bei einer Öffnung vereinbart werden können und sich dazu mit der Landesregierung ausgetauscht. Die Vorlaufzeit für die Inbetriebnahme eines Freibads im Allgemeinen und die Umsetzung der Betriebskonzepte im Besonderen beträgt meist zwei bis vier Wochen.

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