Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Sachsen zum Entwurf der Richtlinie des SMEKUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft 01.07.24

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Dresden, 01.07.2024. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft erhielt die VKU-Landesgruppe Sachsen die Möglichkeit der Stellungnahme. Mit dem neu eingeführten Teil B sollen wasserwirtschaftlich begründete Vorhaben der öffentlichen Wasserversorgung (öffentliche Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge) zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden, die ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden können.

Die Aufgaben und Herausforderungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind deutlich gewachsen. Gerade der Klimawandel stellt eine ernstzunehmende Gefahr dar und erfordert dringenden Handlungsbedarf. Steigende Anforderungen machen einen umfassenden wasserwirtschaftlichen Ansatz notwendig, der die Interessen der Ver- und Entsorger ausgleicht und landesweit Versorgungssicherheit garantiert. Als Vertreter der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung begrüßen wir grundsätzlich die Überarbeitung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016 und vor allem die Ergänzung des neuen „Teil B Öffentliche Wasserversorgung“.

Um die öffentliche Wasserversorgung langfristig sicher, bezahlbar und leistungsfähig zu halten, bedarf es in den kommenden Jahren enormer Investitionen, die von den kommunalen Aufgabenträgern und Unternehmen nur mit finanziellen Hilfen des Freistaates zu bewerkstelligen sind. Grundsätzlich beschreibt der Entwurf die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen zutreffend und leitet Förderbedarfe konsequent ab. Die Finanzierung soll vor allem mit dem erwarteten höheren Aufkommen durch die Novellierung der Wasserentnahmeabgabe erfolgen. Die voraussichtlich daraus resultierenden jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel (rund 20 Millionen Euro) sind allerdings angesichts der enormen Investitionsbedarfe völlig unzureichend. Schließlich zeigen die Reaktionen aus unserer Mitgliedschaft, dass an etlichen Stellen eine Überarbeitung des Entwurfs wünschenswert ist. Lesen Sie jetzt die vollständige Stellungnahme der VKU-Landesgruppe Sachsen vom 01.07.2024.