Im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) vor großen Herausforderungen, um die Trinkwasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge langfristig und qualitätvoll sicherzustellen. Hierbei verfolgt die Wasserentnahmeabgabe (WEA) das Ziel, ökologische Nachteile durch eine Wassernutzung auszugleichen.
Die Reform des Sächsischen Wassergesetzes in Bezug auf die WEA, insbesondere unter den Vorzeichen der Grundsatzkonzeption 2030, ist aus Sicht der VKU-Landesgruppe Sachsen prinzipiell zu begrüßen. In Anbetracht der nicht bloß zu erwartenden, sondern mittlerweile stattfindenden Zuspitzung der hydrologischen Situation in Sachsen erwarten wir, dass die sächsische Staatsregierung die Bedeutung der Trinkwasserversorgung für die Allgemeinheit im Rahmen der Neujustierung der Wasserentnahmeabgabe vorrangig und im hohen Maße berücksichtigt.
Lesen Sie jetzt die Stelungnahme zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes im Rahmen des Sächsischen Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 vom 14.08.2022.