VKU-Positionspapier
Hoheitliche Entsorgungstätigkeiten bleiben umsatzsteuerfrei - Regelung ist sachgerecht und beeinträchtigt nicht den Wettbewerb
Die kommunale Hausmüllentsorgung und Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Tätigkeiten, die richtigerweise steuerlich nicht relevant sind. Private Entsorgungsunternehmer sind wichtige Dienstleister der Kommunen; sie sind aber keine Konkurrenten der kommunalen Entsorger. Der VKU lehnt daher die Einführung einer Steuerpflicht für diese hoheitlichen Entsorgungstätigkeiten kategorisch ab.
15.11.17
Die kommunale Hausmüllentsorgung und Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Tätigkeiten, die richtigerweise steuerlich nicht relevant sind. Private Entsorgungsunternehmer sind wichtige Dienstleister der Kommunen; sie sind aber keine Konkurrenten der kommunalen Entsorger. Der VKU lehnt daher die Einführung einer Steuerpflicht für diese hoheitlichen Entsorgungstätigkeiten kategorisch ab.