Kernforderungen:
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie die Förderung der Energieeffizienz. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Säule der gesicherten Strom- und Wärmeerzeugung eines auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystems in Deutschland.
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Genehmigungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern als auch die laufenden (insbesondere iKWK-)Ausschreibungen vor massiven Unterzeichnungen zu bewahren, muss die Bundesregierung:
- eine Verlängerung des KWKG noch vor der politischen Sommerpause beschließen und damit die bislang noch unter Vorbehalt stehende Vorbescheid-Regelung für derzeit im Bau befindliche KWK-Projekte in Abstimmung mit Brüssel auf rechtssichere Füße stellen und
- Anpassungen der Fristen aufgrund der zunehmenden Komplexität für die Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen vornehmen.
Nur so können Investitionssicherheit für die laufenden KWK-Projekte gewährleistet, Investitionsruinen vermieden und die Basis für eine dringend notwendige und umfassende Weiterentwicklung des KWKG bereitet werden.