VKU-Positionspapier
Positionspapier zur aktuellen Debatte um Preise und der Preisänderungssystematik in der Fernwärme

17.07.24

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Kernforderungen:

  • Der Aus- und Umbau der Fernwärme ist ein Kernelement für eine volkswirtschaftlich optimale Umsetzung der Wärmewende und damit für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Durch die (kommunale) Fernwärmewirtschaft sind dafür Rekordinvestitionen zu tätigen. Diese können nur unter stabilen und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen getätigt werden.
  • Fernwärmepreise bilden sich im Wettbewerb. Weil Fernwärmeversorgungsverträge aus sachlichen Gründen langfristig vereinbart werden und sich die Kosten der Versorgung über die Zeit hinweg verändern, bedarf es eines Mechanismus, um das bei Vertragsbeginn gefundene Preis-Leistungs-Verhältnis über die Vertragsdauer hinweg fortzuführen. Der § 24 (4) AVBFernwärmeV hat sich dafür seit Jahrzehnten bewährt.
  • Die in den Medien sowie durch einzelne politische Stakeholder geäußerte Kritik an der Preisänderungssystematik verkennt, dass diese im Vergleich zu den zwischenzeitlich massiv angestiegenen Strom- und Gaspreisen einen dämpfenden Effekt auf die Fernwärmepreise hatte. Marktentwicklungen werden mit zeitlicher Verzögerung und in gedämpfter Form an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
  • Fernwärmepreise unterliegen der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht. Die Kontrollmöglichkeiten wurden jüngst durch die Erweiterung des § 29 GWB auf Fernwärme verstärkt. Auch zivilrechtliche Verfahren sind möglich. Regelmäßige Untersuchungen des Bundeskartellamts sowie der Landeskartellbehörden und erfolgreiche Klageverfahren verdeutlichen, dass es bislang keinerlei Anzeichen für ein kartellbehördliches Vollzugsdefizit im Bereich Fernwärme gibt.
  • Das Bundeskartellamt kommt in seiner Sektoruntersuchung Fernwärme zu dem Ergebnis, dass die Sinnhaftigkeit einer Regulierung des Fernwärmebereichs, jedenfalls eine Regulierung von Verbraucherpreisen, sehr zweifelhaft sei. Der bürokratische Aufwand wäre immens und insbesondere bei kleinen Fernwärmenetzen unverhältnismäßig.
  • Die Transformation in Richtung Klimaneutralität stellt neue Herausforderungen an die Fernwärme. Die seit Jahrzehnten bewährte Preisänderungssystematik ist diesen Herausforderungen gewachsen. Disruptive Einschnitte sind vor dem Hintergrund der Investitionssicherheit hingegen abzulehnen. Der VKU unterstützt daher die innerhalb der Branche bzw. durch den AGFW initiierten Arbeiten zur Schaffung von Standards bzw. einer stärkeren Vereinheitlichung von Preismodellen. Der Verordnungsgeber ist aufgerufen, auf vorschnelles Handeln in dieser Sache zu verzichten.
  • Die anstehende Novellierung der AVBFernwärmeV sollte genutzt werden, um die für Klimaschutz-Investitionen erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Hierzu sollte die Änderung von Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe generell möglich gemacht werden. Falls sich z. B. durch Großinvestitionen die Kostenstruktur des Versorgers derart ändert, dass auch bei Änderung einer Klausel diese dem § 24 (4) AVBFernwärmeV nicht genügen, dann sollten die Versorger die Möglichkeit haben, einseitig auch die zu Vertragsbeginn vereinbarten Grund- und Abreitspreise anzupassen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet (§ 3 AVBFernwärmeV) werden und auf Sonderrechte für „kleine“ Fernwärmenetze bzw. Contracting-Anlagen nach Möglichkeit verzichtet werden.