VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf der Unionsfraktion zur KWKG-Verlängerung und zum Entwurf eines Biogas-Pakets der Regierungsfraktionen

13.01.25

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Positonen des VKU in Kürze (Auszug)

KWKG

  • Nach aktueller Gesetzeslage steht die KWKG-Förderung für KWK-Anlagen, Wärme-/Kältenetze und Wärmespeicher ab dem 31.12.2026 unter einem beihilferechtlichen Vorbehalt. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren Projekten jedoch bei mehreren Jahren. Um einen Fadenriss bei den Investitionen zu verhindern, ist eine schnelle Verlängerung des KWKG über das Jahr 2026 hinaus somit dringend erforderlich.
  • Sowohl der vorliegende Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch die Formulierungshilfe für die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf zur Änderung des KWKG und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Formulierungshilfe), welche das Bundeskabinett am 11.12.2024 beschlossen hatte, haben eine Verlängerung des KWKG zum Ziel. Das begrüßt der VKU ausdrücklich und appelliert, vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Einigung für eine KWKG-Verlängerung aus der Mitte des Deutschen Bundestags heraus in der noch laufenden 20. Legislaturperiode zu erreichen.

EEG

  • Der VKU begrüßt die Zielsetzung, mit der in § 39i Absatz 2a EEG-Entwurf vorgesehenen Umstellung auf förderfähige Betriebsstunden eine strommarktorientierte und systemdienliche Fahrweise noch wirksamer anzureizen. Da dies zu einer deutlichen Kürzung der förderfähigen Strommengen einer Anlage führt, sind flankierende Maßnahmen unerlässlich.
  • Der VKU begrüßt, dass Biomasseanlagen mit Wärmeauskopplung in ein Wärmenetz gemäß § 39d Absätze 2 und 3 EEG-Entwurf vorrangig bezuschlagt werden sollen. Die Wärmenetze, an die diese Anlagen angebunden sind, sind auf einen dauerhaften Betrieb ausgelegt. Um diesen zu gewährleisten, muss sichergestellt sein, dass auch die angeschlossenen Biogasanlagen dauerhaft Wärme bereitstellen. Dies hilft auch vielen Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung.