VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK zum „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze“ vom 14.02.2024

Der VKU unterstützt den Referentenentwurf des BMWK. Die kommunalen Energieunternehmen sind am Thema Offshore stark interessiert, jedoch bedarf es einer Anpassung der Ausschreibungsbedingungen bei der nun anstehenden Novelle des WindSeeG, um eine große Akteursvielfalt zu erreichen.

14.02.24

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Kerninhalte

Die Mitgliedsunternehmen des VKU haben sowohl ein Interesse an der Stromabnahme via PPA als auch an der fortgesetzten, eigenen Projektierung von Offshore-Wind-Projekten.

Deshalb unterstützt der VKU den Referentenentwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze“. Hierin sind eine Vielzahl an Vereinfachungen für den schnellen Ausbau der Wind-auf-See Kapazitäten enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ausbauziele von 30 GW bis 2030 und mindestens 40 GW bis 2035 zu erreichen. U.a. die Festlegung von Beschleunigungsflächen für Offshore-Windenergieanlagen, aber auch sonstige Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren haben das Potential den Ausbau zu beschleunigen und werden von uns ausdrücklich begrüßt.

Aus unserer Sicht ist es beim Ausbau der Offshore-Wind-Kapazitäten jedoch zentral, eine große Akteursvielfalt zu erreichen, um keine übergroße Marktmacht einzelner Unternehmen zu riskieren und das Ausfallrisiko beim Ausbau einzudämmen. Deshalb bedarf es einer Anpassung der Ausschreibungsbedingungen bei der nun anstehenden Novelle des WindSeeG.