VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung einer Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung – GWKHV vom 24.01.2024
Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) plant der Bund die Einführung von Registern für Herkunftsnachweise, mit denen der Handel klimaschonender Gase und thermischer Energie in Deutschland und der EU gestärkt werden soll. Der VKU begrüßt den Aufbau des Registers, warnt jedoch vor Bürokratiefallen.
07.03.24
Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) plant der Bund die Einführung von Registern für Herkunftsnachweise, mit denen der Handel klimaschonender Gase und thermischer Energie in Deutschland und der EU gestärkt werden soll. Der VKU begrüßt den Aufbau des Registers, warnt jedoch vor Bürokratiefallen.
Positionen des VKU in Kürze
- Die geplanten Vorschriften über die Verwendung („Entwertung“) von Herkunftsnachweisen für Gas, das über ein Gasversorgungsnetz geliefert wird, sollten deutlicher zum Ausdruck bringen, dass Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
- Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken sollten noch stärker genutzt werden, z. B. durch einen One-Stop-Shop.
- Der VKU begrüßt, dass Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden.