VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zur Konsultation der Eckpunkte Kosten Messwesen
Der VKU begrüßt die im Eckpunktepapier vom 14.12.2023 zur Diskussion gestellten Ansätze grundsätzlich. Mit dem Papier ist nun klargestellt, dass es für die Jahre ab 2025 Planungssicherheit bei den Erlösen für die hier gegenständlichen Kosten geben wird. Allerdings sieht der VKU, dass die im vorliegenden Eckpunktepapier angestrebte Regelung im Rahmen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten durch den am 18.01.2024 eingeleiteten Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung der Anreizregulierung sogleich wieder weniger verlässlich wird.
01.02.24
Der VKU begrüßt die im Eckpunktepapier vom 14.12.2023 zur Diskussion gestellten Ansätze grundsätzlich. Mit dem Papier ist nun klargestellt, dass es für die Jahre ab 2025 Planungssicherheit bei den Erlösen für die hier gegenständlichen Kosten geben wird. Allerdings sieht der VKU, dass die im vorliegenden Eckpunktepapier angestrebte Regelung im Rahmen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten durch den am 18.01.2024 eingeleiteten Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung der Anreizregulierung sogleich wieder weniger verlässlich wird.
Mit Praxisnähe und Effizienz klimafreundliche Geschäftsmodelle ermöglichen
- Um den bilanziellen Bezug von Biomethan und Wasserstoff zu ermöglichen, sollte die Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch die Verwendung von Massenbilanzsystemen abbilden.
- Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken sollten noch stärker genutzt werden, z. B. durch einen One-Stop-Shop.
- Der VKU begrüßt, dass Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden.