VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) sowie zu den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie
Der VKU begrüßt den Referentenentwurf der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) sowie die Eckpunkte der Carbon Management-Strategie des BMWK. Um in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen, führt an CCS und CCU kein Weg vorbei. Insbesondere für die thermische Abfallbehandlung und zur Erzielung negativer Emissionen ist diese Technologie von entscheidender Bedeutung.
21.03.24
Der VKU begrüßt den Referentenentwurf der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) sowie die Eckpunkte der Carbon Management-Strategie des BMWK. Um in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen, führt an CCS und CCU kein Weg vorbei. Insbesondere für die thermische Abfallbehandlung und zur Erzielung negativer Emissionen ist diese Technologie von entscheidender Bedeutung.
Positionen des VKU in Kürze
Große Zustimmung zur Bedeutung von CCU/S für die Klimaneutralität
Für den VKU ist der Kampf gegen den Klimawandel bei gleichzeitiger Wahrung der kommunalen Daseinsvorsorge ein Kernanliegen seiner Arbeit. Für die Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland wird die CO2–Speicherung (CCS) bzw. –Nutzung (CCU) insbesondere auch für die kommunale Abfallwirtschaft zentral sein. Deshalb unterstützt es der VKU ausdrücklich, dass dieses Thema nun auf bundespolitischer Ebene angegangen wird. Da in dieser Legislaturperiode noch wichtige Weichen gestellt werden sollten, müssen die CMS zeitnah finalisiert und weitere Legislativvorschläge erarbeitet werden.
Klarheiten über Förderung bei schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen
Notwendig ist es, diese „schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen“ in der CMS konsistent mit dem WPG klar zu definieren. Der Entwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (FRL BIK) sieht die Einführung eines Fördermoduls zu CCU/S vor. Mit diesem Modul sollen Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder zur Entwicklung von CCU/S gefördert werden können, soweit es sich um Sektoren gemäß der CMS handelt, in denen überwiegend „schwer oder nicht vermeidbare“ CO2-Emissionen anfallen. Dabei muss gewährleistet werden, dass auch kommunale Unternehmen von der Förderung profitieren können.
Wirtschaftlichkeit von CCU/S bei Gaskraftwerken fraglich
Auf Basis der aktuellen Rahmenbedingungen ist eine großflächige Nutzung von CCU/S in (fossil betriebenen) Gaskraftwerken aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit kaum zu erwarten (hohe Investitionen, keine Förderung, geringe Vollbenutzungsstunden, beschränkte Nutzungsdauer aufgrund des Umstiegs auf nicht-fossile Brennstoffe spätestens bis 2045).
Sicherung der Trinkwasserversorgung muss Vorrang haben
Der VKU begrüßt, dass die dauerhafte Speicherung von CO₂ im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) in den CMS-Eckpunkten und im Entwurf zur Änderung des KSpG nicht vorgesehen ist. Damit werden etwaige Nutzungskonkurrenzen zur Wasserversorgung vermieden. Denn die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der dafür notwendige Grundwasser- und Ressourcenschutz sind für die Allgemeinheit von elementarer Bedeutung. Sie müssen deshalb Vorrang vor dem Einsatz von CCS genießen.