VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EDL-G sowie zur Änderung des EnEfG vom 03.04.2024 und zum Entwurf einer EnAuditFoV

18.04.24

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Positionen des VKU in Kürze

EDL-G-ÄndG:

  • Es bedarf einer Klarstellung, dass unternehmensinterne Energieauditoren auch zukünftig verpflichtende Energieaudits nach EDL-G-ÄndG durchführen können: Diese Regelung wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und trägt zur Kostenbegrenzung bei.
  • Bereits bei der BAFA zugelassene Energieauditoren von der Weiterbildungsverpflichtung ausnehmen: Die aktuelle Regelung hätte zur Folge, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes alle zugelassenen Energieauditoren ihre Zulassung verlieren.
  • Doppelstrukturen vermeiden: Kompatible Ausgestaltung der Vorgaben für die Anerkennung von Weiter- und Fortbildung für Energieauditoren und dem Förderprogramm “Bundesförderung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247”.
  • Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Anschlussdurchführbarkeit an Fernwärme- oder Fernkältenetze streichen: Bewertung sollte Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung oder der jeweiligen Fernwärmesatzung bleiben.

EnEfG-ÄndG:

  • Anpassung der Definition öffentliche Stellen: Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig. Die Informationspflichten gem. § 13 EnEfG würden diese Schutzbedürftigkeit konterkarieren.