Der VKU begrüßt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit dem vorliegenden, formalen Entwurf der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) noch vor der gesetzlichen Frist (§ 3 Abs. 1 KAnG) die Verbände konsultiert. Damit kommt das BMUV einer wesentlichen Forderung des VKU nach. Positiv bewerten wir darüber hinaus, dass sich der Entwurf der DAS 2024 nunmehr auch namentlich der Deutschen Anpassungsstrategie als Grundlage bedient und Ziele, Indikatoren, Maßnahmen und Monitoringpflichten stärker mit bestehenden Normen und Instrumenten verknüpft und abgeglichen sind (EU-Wasserrahmenrichtlinie, EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Nationale Wasserstrategie usw.).
Wir begrüßen weiterhin, dass parallel bereits die notwendigen Anpassungen im Fachrecht, insbesondere die Anpassung des Baurechts für die Schaffung blau-grüner Infrastrukturen oder die Normierung von Starkregengefahren- und risikokarten im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der Vorlage des Hochwasserschutzgesetzes (HWG III) angegangen worden sind. Dies schafft für kommunale Unternehmen Rechtsklarheit und damit bessere Planungs- und Investitionssicherheit und greift unsere Forderung aus dem Stakeholderdialog zu Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie aus 2023 auf.
Folgende Punkte bewerten wir weiterhin kritisch:
- Vollständigkeit: Eine Reihe von Indikatoren sind noch nicht vollständig entwickelt oder fehlen ganz, was eine kohärente fachliche Bewertung des Entwurfs schwierig macht, und die Frage aufwirft, wann eine vollständige Fassung vorliegen wird.
- Einheitlichkeit: Die Verknüpfung und Anforderungen an die Klimaanpassungsstrategie der Länder bzw. die Klimaanpassungskonzepte der Kommunen ist unklar. Die Länder entwickeln eigenverantwortlich ihre Klimaanpassungsstrategien bzw. Risikoanalysen, die auch für die kommunale Ebene maßgeblich sind. Es darf daher zu keinem Flickenteppich mit unterschiedlichen Zielen und Indikatoren der verschiedenen Ebenen kommen.
- Datenbeschaffung/Dokumentationsaufwand: Das Ziel, keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen und Berichtspflichten zu schaffen, ist angesichts der Anzahl an Indikatoren und Maßnahmen kaum möglich. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei kommunalen Unternehmen bereits heute ausschließlich für Datenerhebung und Berichtswesen auf Grund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben. Diese Mitarbeitenden stehen für die Umsetzung von Maßnahmen nicht zur Verfügung. Je höher der administrative Aufwand, desto geringer die Anzahl von umgesetzten Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz. Daher sollten zunächst prioritär existierende Daten genutzt werden, so dass tatsächlich kein administrativer Mehraufwand anfällt.
- Planungs- und Investitionssicherheit: Zu begrüßen sind die angestoßenen Anpassungen im Fachrecht, insbesondere im Baurecht für die Schaffung blau-grüner Infrastrukturen oder die Normierung von Starkregengefahren- und risikokarten im WHG durch das HWG III. Nur durch klar normierte Grundlagen haben kommunale Unternehmen Handlungs- und Planungssicherheit. Neben der Datenerhebung müssen vor allem Maßnahmen geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Derzeit benötigen größere Projekte rund 15 Jahre. Hier muss der Gesetzgeber Genehmigungen für Anpassungsprojekte dringend weiter beschleunigen.