Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schreibt für Bund, Länder und Kommunen die Erstellung von Klimaanpassungsstrategien ab 1. Juli 2024 verbindlich vor. Damit schafft das Gesetz erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Ebenen in Deutschland. Kommunale Unternehmen haben als Träger öffentlicher Aufgaben ebenfalls bei Planungen und Entscheidungen die Auswirkungen des Klimawandels grundsätzlich zu berücksichtigen.
Der VKU begrüßt, dass das KAnG ein kohärenteres Vorgehen aller Verwaltungsebenen ermöglichen soll. Kritisch bleibt der fehlende Finanzierungsrahmen für die Mamutaufgabe Klimaanpassung. Der VKU fordert daher weiterhin eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“.