VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf der „Hilfestellung - Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus“ des Bundesumweltministeriums und der Bund- Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vom 23.07.2024

09.08.24

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Der VKU bedankt sich für die Möglichkeit, zu dem Entwurf der „Hilfestellung - Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) Stellung zu nehmen.

Positionen des VKU in Kürze

  • Die Erarbeitung einer Hilfestellung der LAWA kann grundsätzlich für kleinere und mittlere Wasserversorgungsunternehmen, bei denen noch keine Bestimmung der Einzugsgebiete vorliegt, hilfreich und praktikabel sein.
     
  • Die vorgeschlagenen Vereinfachungen zur Bestimmung der ober- und unterirdischen Einzugsgebiete halten wir jedoch für zu kompliziert und fachlich nicht sauber ausgearbeitet. Nach Rückmeldung der Mitgliedsunternehmen gibt es einfachere Verfahren, um Einzugsgebiete bei Wassergewinnungsanlagen aus Grundwasserfassungen abzugrenzen.
     
  • Letztendlich ist für die Abgrenzung des Trinkwassereinzugsgebiets eine fallspezifische Betrachtung erforderlich. Es ist jedoch kaum möglich, pauschale konkrete Vorgaben für alle Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen auf Bundesebene festzulegen. Die Möglichkeit einer individuellen Festlegung in § 6 Absatz 3 bis 6 TrinkwEGV spiegelt diese Einzelfallbetrachtung auch bereits wider.
     
  • Solche Wasserversorger, die bereits frühzeitig mit der Umsetzung der TrinkwEGV begonnen haben (First Mover), sollten durch etwaig später veröffentliche Vorgaben von Bund und Ländern nicht benachteiligt werden.