VKU-Positionspapier
Stellungnahme zum informellen „Rohentwurf messbarer Ziele für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am 28.11.2023 einen ersten informellen „Rohentwurf messbarer Ziele für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“. Der VKU begrüßt, dass das BMUV bereits sehr früh die betroffenen Stakeholder in die Erarbeitung der Strategie einbezieht.

22.12.23

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Positionen des VKU in Kürze

Der VKU begrüßt, dass die zuständigen Bundesressorts mit der Konsultation des vorliegenden Rohentwurf noch vor Inkrafttreten des KanG die wesentlichen Stakeholder beteiligen. Folgende Punkte bewertet der VKU (weiterhin) kritisch:

  • Zeithorizont: Die Klimaanpassungsstrategie ist wesentlich für den Vollzug des KAnG. Die gesetzliche Frist zur Vorlage der Klimaanpassungsstrategie durch den Bund zum 30.09.2025 ist zu spät und sollte nicht ausgereizt werden. Bereits ab 30.09.2024 muss die kommunale Ebene erstmals Bericht erstatten. Zuvor greift schon das Berücksichtigungsgebot bei den Trägern öffentlicher Aufgaben. Es besteht real die Gefahr, dass der Vollzug sowohl bei den verschiedenen Adressaten als auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und damit ineffizient wird.
     
  • Einheitlichkeit: Der Entwurf der Strategie verweist zu Recht auf die Planungshoheit der Kommunen und die rechtliche Zuständigkeit der Länder, weshalb der Bund in seiner Zuständigkeit eher informierende, aufklärende oder motivierende Maßnahmen aufgreift. Unklar ist jedoch, wie die Länder ihre Klimaanpassungsstrategien bzw. Risikoanalysen umsetzen werden, die letztendlich auch für die kommunale Ebene maßgeblich sind. Im Zweifel droht ein Flickenteppich mit ganz unterschiedlichen Vorgaben. 
    Zu begrüßen ist, dass sich die Klimaanpassungsstrategie grundsätzlich vorhandene Instrumente wie der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) für
    Deutschland und andere Strategien, bspw. der Nationalen Wasserstrategie oder der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, bedient. Gleichzeitig grenzt sie sich davon ab und entwirft eigene Ziele und Indikatoren. Der Rohentwurf wirkt zusätzlich an vielen Stellen nicht einheitlich. Der VKU warnt vor einer zu großen Bandbreite an unterschiedlichen Anforderungen und empfiehlt im Sinne der Nutzung von Synergien eine stärkere Synchronisation mit bestehenden Strategien resp. Indikatoren. Zudem sind die Ziele, Indikatoren und Maßnahmen der verschiedenen Cluster mit Blick auf Kohärenz zu prüfen und anzupassen.
     
  • Planungs- und Investitionssicherheit: Zu begrüßen sind die angekündigten Änderungen im Fachrecht, insbesondere die Anpassung des Bauleitplanungsrechtes für die Schaffung blau-grüner Infrastrukturen oder die Normierung von Starkregengefahren- und risikokarten im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Nur so kann es Handlungs- und Planungssicherheit für die Kommunen und kommunale Unternehmen geben. Die im Rohentwurf erwähnten Maßnahmen sind jedoch zu unkonkret und ohne zeitliche Zielvorstellung. Letztlich müssen Maßnahmen nicht nur identifiziert, sondern auch geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Bei den aktuellen Vorlaufzeiten ist mit einer Umsetzung von größeren Projekten frühestens in 15 Jahren zu rechnen. Aus VKU-Sicht sollten daher Bund und Länder unabhängig der zeitintensiven Entwicklung der Klimaanpassungsstrategien einen Katalog von prioritären Maßnahmen vorlegen.
     
  • Finanzierung: Weiterhin ungeklärt bleibt, wie die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen und Maßnahmen gesichert werden kann. Der Entwurf selbst stellt alle genannten Ziele unter einen Haushalts- bzw. Finanzierungsvorbehalt. Mit Blick auf die aktuellen Restriktionen im Bundeshaushalt in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) mag dies nachvollziehbar sein, mit Blick auf die Erarbeitung der Strategie und möglicher Ergebnisse ist dies aber kontraproduktiv. Vor allem kommunale Unternehmen als Träger öffentlicher Aufgaben brauchen frühzeitig Klarheit, damit sie rechtzeitig Investitionen einplanen und tätigen können. Neben einem dauerhaft wirksamen Instrument wie einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung müssen Bund und Länder auch die rechtlichen Voraussetzungen im Preis- und Gebührenrecht schaffen, damit kommunale Unternehmen keine finanziellen Risken eingehen. Klimaangepasste Wasserinfrastruktur erfordert auch größere einzelne  Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Verbundleitungen oder neue Wasserwerke bis hin zu Talsperren. Diese Maßnahmen werden nicht in allen Regionen durch die Entgelte der Kundinnen und Kunden gedeckt werden können. Dies gilt insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen auf zu wenige Schultern verteilt werden würden. Hier ist eine zielgerichtete und auskömmliche Förderung unerlässlich. Außerdem müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für solche Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt werden.

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