Nachdem im Europäischen Parlament Ende November 2022 nach Monaten der Kompetenzstreitigkeiten die Verhandlungsführer ernannt wurden, haben die europäischen Agrarminister die EU-Kommission vor Weihnachten dazu aufgefordert, eine neue Studie in Ergänzung zur bisherigen Folgenabschätzung für den Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Folgenabschätzung der Kommission enthalte keine ausreichenden quantitativen Analysen in Bezug auf die möglichen Auswirkungen des Vorschlags auf den Landwirtschaftssektor und die möglicherweise erhöhte Abhängigkeit von Nahrungsmitteln. Außerdem blieben die Auswirkungen des vorgeschlagenen Verbots von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Bereichen unberücksichtigt, insbesondere angesichts der begrenzten Verfügbarkeit risikoarmer Alternativen zu den herkömmlichen chemischen Pflanzenschutzmitteln und ohne dass ähnliche Anforderungen für eingeführte Lebensmittel gälten. Außerdem sollten die Ziele für die Verringerung auf nationaler Ebene flexibel und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Bei der neuen Verordnung kommt es darauf an:
- das von EU vorgeschlagene verbindliche Ziel, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen zu untermauern;
- den Schutz der Trinkwasserressourcen noch stärker in den Blick zu nehmen;
- die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auch in Trinkwassereinzugsgebieten auf Basis von Daten weitgehend einzuschränken;
- eine Harmonisierung mit den Zielen und Vorgaben der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie zu erreichen.