VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zu den Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung der BNetzA für die Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHZ und 2.600 MHz
Um den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben, bleibt eine echte MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung unumgänglich. Dies betont der VKU zusammen mit anderen Verbänden in einer Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation der Bundesnetzagentur zur anstehenden Frequenzvergabe. Der Markteintritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers könnte den Wettbewerb zusätzlich befördern.
06.11.23
Um den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben, bleibt eine echte MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung unumgänglich. Dies betont der VKU zusammen mit anderen Verbänden in einer Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation der Bundesnetzagentur zur anstehenden Frequenzvergabe. Der Markteintritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers könnte den Wettbewerb zusätzlich befördern.
Die Stellungnahme in Kürze
In der Stellungnahme spricht sich der VKU zusammen mit anderen Verbänden für die unter Wettbewerbsgesichtspunkten dringend notwendige Auferlegung einer belastbaren MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung gegenüber den etablierten Mobilfunknetzbetreibern aus. Nur so lassen sich die oligopolistischen Marktstrukturen im Mobilfunkbereich aufbrechen. Das seit dem Jahre 2018 in den Frequenznutzungsbedingungen verankerte Verhandlungsgebot hat sich hingegen als praktisch wirkungslos erwiesen. Besonderes Gewicht erfährt dieser Mangel, weil die Bedeutung von aus Mobilfunk- und Glasfaserangeboten bestehenden Bündelprodukten im Markt einerseits wächst, zum Beispiel kommunale glasfaserausbauende Unternehmen aber keinen Zugriff auf dafür notwendige moderne Mobilfunkvorleistungen andererseits haben. Auch die Etablierung eines vierten Netzbetreibers könnte den Wettbewerb auf der Endkunden- und Vorleistungsebene stimulieren.