VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) vom 28. August 2023

Mit der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes beabsichtigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) insbesondere, das Gigabit-Grundbuch rechtlich zu verankern. Hier weist der VKU auf die besondere Schutzbedürftigkeit kritischer Infrastrukturen bzw. Anlagen hin. Zudem muss etwa auch die Migration von Kupfer auf Glas zugunsten nicht-marktmächtiger Unternehmen geregelt werden. Ein attraktives Glasfaserbereitstellungsentgelt und die Vermeidung doppelter Datenabfragen bilden weitere VKU-Forderungen.

10.10.23

PDF Download

Positionen des VKU in Kürze

Der VKU begrüßt das mit dem TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verbundene Anliegen, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter zu beschleunigen, um die Ziele der Gigabitstrategie der Bundesregierung zu erreichen. Dazu vermag die Verankerung des Gigabit-Grundbuches als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz (TKG) einen wichtigen Beitrag zu leisten. Auch die Definition der Verlegung von Telekommunikationslinien als im öffentlichen Interesse liegend verleiht dem Ausbau digitaler Infrastrukturen mehr Gewicht in Genehmigungsverfahren.

Mit Blick auf das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz weist der VKU jedoch auch auf die folgenden Aspekte hin:

  • Das Gesetzesvorhaben muss auch die Novellierung von § 34 TKG in den Blick nehmen, um auch die Migration herkömmlicher Infrastrukturen eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht auf die Infrastrukturen von Wettbewerbern zu regeln. Hierbei geht es insbesondere um die Migration von Kupfer auf Glas.
  • Mit einem attraktiven Glasfaserbereitstellungsentgelt würde der Ausbau gebäudeinterner Glasfaserinfrastrukturen beschleunigt. Hierfür sind der Bezug auf Nettobeträge und deren Dynamisierung zielführend. Die Einführung einer Einmalgebühr bei einem Anbieterwechsel ist gleichwohl ein richtiger und wichtiger Schritt.
  • Vor allem im Bereich der Transparenz- und Auskunftspflichten müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen respektive zukünftig kritischer Anlagen aufgrund einer grundsätzlichen Wertentscheidung deutlich bessergestellt werden (§ 79 TKG).
  • Die erweiterte Verordnungsermächtigung zum Erlass einheitlicher Datenlieferungs- und Nutzungsbestimmungen bildet ein wichtiges Werkzeug zur Vermeidung doppelter Datenabfragen und somit von Bürokratie. Entscheidend wird hier die genaue Ausgestaltung der Bestimmungen sein.