Verbände-Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer ersten TKMV-Änderungsverordnung
Der VKU spricht sich im Rahmen einer Verbändestellungnahme für eine funktionsgerechte Ausgestaltung der technischen Mindestanforderungen eines Internetzugangsdienstes aus, der auf dem Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gründet.
20.09.24
Der VKU spricht sich im Rahmen einer Verbändestellungnahme für eine funktionsgerechte Ausgestaltung der technischen Mindestanforderungen eines Internetzugangsdienstes aus, der auf dem Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gründet.
Die Stellungnahme in Kürze
In ihrem Referentenentwurf einer ersten TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung vom 18. Juli 2024 beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) geltenden Mindestbandbreiten eines Internetzugangsdienstes von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s im Download und von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s im Upload anzuheben. Der VKU und die anderen Verbände, die die im Rahmen der Verbändebeteiligung abgegebene Stellungnahme unterzeichnet haben, bekräftigen ihr Bestreben, die Gewährleistung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die Bereitstellung möglichst leistungsfähiger Internetzugangsdienste zu unterstützen. Der hierauf abzielende Rechtsanspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, der seine technische Konkretisierung in der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) erfährt, muss dafür jedoch so ausgestaltet sein, dass er einerseits den nachweisbaren Lebenswirklichkeiten der Menschen für eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe genügt und andererseits mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau als zukunftsfähiger Lösung harmoniert. § 157 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes gibt dabei den rechtlichen Rahmen für die Festlegung der technischen Parameter vor.