Verbände-Stellungnahme
Stellungnahme zur verbindlichen Festsetzung von Vorleistungspreisen im Rahmen der Gigabitförderung 2.0
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen der VKU und der BUGLAS auf Zweifel an einer ausreichenden und bestimmten Gesetzesgrundlage für die vom Bund beabsichtigte Festsetzung von Vorleistungszugangspreisen im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 hin.
19.07.24
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen der VKU und der BUGLAS auf Zweifel an einer ausreichenden und bestimmten Gesetzesgrundlage für die vom Bund beabsichtigte Festsetzung von Vorleistungszugangspreisen im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 hin.
Die Stellungnahme in Kürze
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beabsichtigt, durch eine verbindliche Festlegung von Preisen für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz die europäischen Breitbandbeihilfeleitlinien aus dem Januar 2023 umzusetzen. Der VKU und der BUGLAS sind der Auffassung, dass diese Preisfestlegung im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 des Bundes einer noch zu schaffenden Gesetzesgrundlage bedürfte. Die Festsetzung von Preisen stellt auch im Förderkontext einen zu rechtfertigenden Markteingriff dar. Nach einer Wortlautauslegung und nach einer systematischen Auslegung von § 155 Abs. 4 TKG bestehen ernstzunehmende Zweifel am Vorliegen einer ausreichenden und bestimmten Gesetzesgrundlage. Auch wenn die Verbände eine Ex-ante-Festlegung in der Sache kritisch sehen, insbesondere weil Zugangsnachfrager und Zugangsanbieter gut zueinanderfinden (vgl. VKU-Stellungnahme zur Gigabit-Rahmenregelung vom 05.04.2024), erfordert das Bedürfnis nach Rechts- und Planungssicherheit der ausbauenden Unternehmen angesichts des Bestrebens des Bundes die zeitnahe Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Darüber hinaus geben die Verbände Hinweise zur Preisermittlung und schlagen beispielsweise eine verbindliche Formel vor, die um vordefinierte Variablen erweitert werden kann.