VKU-Stellungnahme
Verbändeposition zum Prüfbericht der BNetzA zur Evaluation der TKMV

Um den Mindestversorgungsanspruch bezüglich eines Internetzugangsdienstes mit dem regulären Glasfaserausbau effizient zu verzahnen, sollten sich die technischen Mindestanforderungen an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen gemäß des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) orientieren. Hierauf weist der VKU gemeinsam mit anderen Verbänden in diesem Positionspapier hin. Das letztendliche Ziel muss demzufolge ein möglichst schneller flächendeckender Ausbau mit zukunftsfähigem Glasfaserinternet bleiben.

24.06.24

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