VKU-Stellungnahme
Verbändestellungnahme zur Frequenzverlängerung in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz

Moderne Mobilfunkvorleistungen müssen allen geeigneten Zugangsnachfragern offenstehen. Hierfür ist in erster Linie auf eine echte MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung zu setzen. Bei einem Festhalten am dysfunktionalen Verhandlungsgebot ist dieses wenigstens zu konkretisieren. Darauf weisen der VKU und der BUGLAS in ihrer gemeinsamen Stellungnahme hin.

08.07.24

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Die Stellungnahme in Kürze

Im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur übergangsweisen Verlängerung der am Ende des Jahres 2025 auslaufenden Nutzungsrechte von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz stärkt der VKU zusammen mit dem BUGLAS einer echten MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung den Rücken, die geeigneten Zugangsnachfragern wie kommunalen Unternehmen den Einkauf moderner Mobilfunkvorleistungen wirklich ermöglicht. Das Ziel dieser Verpflichtung ist die Förderung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt auf der Vorleistungsebene und infolgedessen auf der Ebene der Endkundinnen und Endkunden. Überdies kann der dortige Wettbewerb angeregt werden, indem die Bundesnetzagentur Wholesaleverbote von Mobilfunknetzbetreibern für unzulässig erklärt. Sollte die Bundesnetzagentur aber am bloßen Verhandlungsgebot für Mobilfunknetzbetreiber festhalten, muss sie wenigstens das Verhandlungsgebot näher ausgestalten. Um die marktbreite Einführung neuer Funktechnologien zudem nicht wiederholt zu verzögern, sollte der „vorstoßende Wettbewerb“ der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur bzw. den Verwaltungsgerichten vorbehalten bleiben.