VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (1. Änderung)

Der VKU setzt sich für eine effiziente Gigabitförderung des Staates ein, die ihren Fokus auf die Gebietskörperschaften mit dem höchsten Nachholbedarf legt. Sie muss sowohl den Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus wahren als auch bedarfsgerecht mit Finanzmitteln ausgestattet sein. Für den flächendeckenden Ausbau in Deutschland mit Glasfaserinternet ist die Gigabitförderung unentbehrlich. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum und für die Zukunft wohl noch stärker speziell auch für Lückenschlüsse.

05.04.24

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Positionen des VKU in Kürze

Der VKU begrüßt das Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 an die künftige „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ anzupassen und in diesem Rahmen auch die bisherige Gigabitförderung an die neuen Begebenheiten beim Glasfaserausbau in Deutschland zu adaptieren. Soweit die neue Richtlinie die künftige Rahmenregelung im Sinne von Folgeänderungen umzusetzen sucht, verweist der VKU auf seine Stellungnahme zur „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 5. April 2024.

Die Positionen des VKU lauten in Kürze wie folgt:

  • Der VKU begrüßt grundsätzlich den verpflichtenden Charakter der Branchendialoge.
  • Das Lückenschlussprogramm kann der Einstieg in eine perspektivisch noch stärkere Lückenschlussförderung sein und wird daher seitens des VKU als Pilotprogramm unterstützt.